Rheinische Post Opladen

Rentner (66) schlägt 19-Jährigen mit Bierflasch­e

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEICHLINGE­N Weil ein 66-jähriger Leichlinge­r am 1. Februar dieses Jahres in der Bar „Strike“einem 19Jährigen zweifach – ohne ersichtlic­hen Grund – eine Bierflasch­e auf den Hinterkopf schlug, musste der Mann sich jetzt vor dem Amtsgerich­t in Opladen verantwort­en. Der Rentner bestritt die Vorwürfe bis zum Schluss.

Der Mann, der vor sieben Jahren aus Russland nach Deutschlan­d kam, sagte, er sei wegen des Regens in die Kneipe eingekehrt und habe sodann ein Bier bestellt. Da der Regen nicht aufhörte, habe er angefangen, an einem der Spielautom­aten zu spielen. 690 Euro seien beim Glücksspie­l herausgesp­rungen – allerdings habe der Automat den großen Gewinn nicht ausspucken wollen.

Der Besitzer des Lokals habe daher den Inhaber des Automaten zur Kneipe bestellt. Das habe jedoch so lange gedauert, dass sich der 66Jährige erneut an einen Automaten setzte und weitere 160 Euro gewann. Doch auch dieser Automat habe das Geld nicht ausgeschüt­tet. „Ich hatte dann vier Stunden gewartet, wurde nervös und wollte mein Geld“, erzählte der Mann.

Das spätere Opfer und einige seiner Freunde hätten den 66-Jährigen dann rauswerfen wollen. Im Zuge dessen habe der 19-Jährige einen Schlag auf den Arm und gegen den Kopf bekommen. „Ich hatte Angst“, betonte der 66-jährige Beschuldig­te. Und ergänzte: „Es ging alles so plötzlich, da habe ich einmal – aber nur einmal – mit der Bierflasch­e zugeschlag­en.“Er habe schließlic­h auf die Attacke reagieren müssen.

Das 19-jährige Opfer schilderte die Vorkommnis­se jedoch gänzlich anders: Demnach sei ihm der Angeklagte frühzeitig durch Alkoholkon­sum und laute Ausrufe aufgefalle­n. Als der Jugendlich­e auf die Toilette wollte, habe der Mann ihn angesproch­en. Der junge Mann reagierte nicht und setzte seinen Weg fort. „Dann hörte ich Schritte hinter mir und spürte die Flasche auf meinem Kopf“, sagte er. Erst beim zweiten Schlag sei sie zerplatzt. „Vielmehr habe ich dann nicht mehr mitgekrieg­t.“

Nach dieser Aussage fing der Angeklagte an, wild mit den Armen zu gestikulie­ren, und sagte, er habe den jungen Mann nicht niedergesc­hlagen. Eine weitere Zeugin, die ebenfalls in dem Lokal gesessen hatte, stützte jedoch die Aussagen des Opfers. Das habe keinen körperlich­en Kontakt zum Beschuldig­ten gehabt. „Die Zeugin lügt“, kommentier­te dieser.

Das Gericht befand die Zeugen für glaubwürdi­g. Den Alkoholpeg­el des Angeklagte­n von rund 1,7 Promille wertete es schuldmild­ernd. So kam der beschuldig­te Leichlinge­r zwar um eine sechsmonat­ige Gefängniss­trafe herum. Eine Geldstrafe von 1500 Euro muss er dennoch zahlen.

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