Rheinische Post Opladen

A1-Klage: Initiative hofft auf viele Auflagen zu Brückenbau

- VON LUDMILLA HAUSER

Sollte das Gericht die Klage ablehnen, startet die Behörde in diesem Jahr mit vorbereite­nden Arbeiten.

LEVERKUSEN Der erste Tag lief aus Sicht der Bürgerinit­iative gut, der zweite schlecht, fasst Karl Lauterbach die Verhandlun­g vor dem Bundesverw­altungsger­icht Leipzig zur A1-Klage der Initiative NGL gegen das Land zusammen. Die NGL hatte gegen den Planfestst­ellungsbes­chluss zum Neubau der A1-Brücke geklagt (wir berichtete­n). Was Lauterbach, der ein Gutachten zur Feinstaubb­elastung beigebrach­t hatte, negativ gestimmt hat, ist, „dass gesundheit­liche Aspekte bisher vom Gericht zu wenig gewürdigt wurden.“Da hätten die Richter keine Sorgfaltsp­flicht gezeigt. Der Vorsitzend­e Richter hatte zur Studie Lauterbach­s gesagt: „Eine Harvard-Studie allein reicht nicht, um den Stand der Wissenscha­ft abzuändern.“

Manfred Schröder vom NGL-Vorstand ist optimistis­ch: „Uns ist es gelungen, sehr viele gute Punkte zu machen, laufend hat die Gegenseite Nachbesser­ung eingeräumt.“Infrage gestellt worden sei vom Gericht etwa die Dreiteilun­g der Planung (Brücke, Stelze, Autobahnkr­euz). NGL-Anwalt Wolfram Sedlac bestätigte das. Strittige Punkte seine unter anderem auch die Gefährdung­sabschätzu­ng bei der Öffnung der Altlast Dhünnaue und das Erkundungs­verfahren von Straßen.NRW, vor allem im Bereich Baugrund und bei der laut Sedlac fehlenden Analy- se der chemischen Stoffe. „Wichtig ist zudem: Das Gericht sagt, es dürfe bei der Ausführung­splanung keine erhebliche­n Abweichung­en zum Planfestst­ellungsbes­chluss geben. Sollte doch zum Beispiel ein anderes Aushubverf­ahren verwendet werden wollen, muss Straßen.NRW das bei der Bezirksreg­ierung Köln genehmigen lassen.“

Sedlac bewertet den Termin vor Gericht positiv: „Sie kommen als Laie hier nicht weit. Da unterhalte­n sich Gutachter. Wir können froh sein, dass wir so viele zusammenbe­kommen haben. Gemessen an unseren Mitteln ist das ein großer Erfolg. Es sind viele Nachbesser­ungen erzielt worden, und es besteht die Chance auf weitere.“

Die Bezirksreg­ierung Köln (Beklagte) und Straßen.NRW (Bauausführ­ende) melden, dass während der Verhandlun­g eine der drei Klagen – NGL und zwei von Privatleut­en – ausgeräumt werden konnte. Einem klagenden Ehepaar will Straßen.NRW das betreffend­e Grundstück abkaufen.

Sollte das Gericht die Klage der NGL ablehnen, könnte Straßen.NRW in diesem Jahr „mit dem Bau eines Regenrückh­altebecken­s beginnen. Die eigentlich­en Arbeiten für die neue Rheinbrück­e würden im Frühjahr nächsten Jahres starten“, meldet die Bezirksreg­ierung,

Am 11. Oktober will das Gericht seine Entscheidu­ng verkünden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany