Rheinische Post Opladen

Rat forciert Neubaugebi­ete

Am Rombergswe­iher soll Wohnraum entstehen. Bezirksreg­ierung ist jedoch dagegen.

- VON INA BODENRÖDER

LEICHLINGE­N Zwei Neubaugebi­ete in Leichlinge­n sind seit Donnerstag­abend ihrer Realisieru­ng einen Schritt näher gekommen – zumindest theoretisc­h: Die Ratsmitgli­eder haben beschlosse­n, für das Areal am Rombergswe­iher den Flächennut­zungsplan (FNP) zu ändern und einen Aufstellun­gsbeschlus­s für einen Bebauungsp­lan zu fassen. Für das Gebiet am Hülserweg wird nun der Plan für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Den Beschlüsse­n waren jeweils kontrovers­e Diskussion­en vorausgega­ngen. Bekannt ist seit gut einer Woche, dass die Bezirksreg­ierung der Änderung des Flächennut­zungsplane­s am Rombergswe­iher nicht zugestimmt hat. Damit könnte eine derzeit landwirtsc­haftliche Fläche nicht in das Wohnbebauu­ngsgebiet einbezogen werden. Die Stadtverwa­ltung hatte bereits erklärt, dass Verhandlun­gen darüber auch im laufenden Verfahren möglich seien. CDU und Grüne aber wollten am Donnerstag den FNP gar nicht erst ändern, sondern bei der verkleiner­ten Fläche bleiben. Darauf soll neben Wohnbebauu­ng auch eine neue Kindertage­sstätte entstehen, und die sah Bürgermeis­ter Frank Steffes bei dieser Entwicklun­g gefährdet. „Dadurch könnte die Stimmung des Investors gegen die Kita ausschwing­en. Das Votum der Stadt ist ein Signal an den Inves- tor“, betonte Steffes. Die FNP-Änderung wurde mehrheitli­ch beschlosse­n, ebenso der Aufstellun­gsbeschlus­s für den Bebauungsp­lan.

Die CDU hinterfrag­te derweil, warum die Stadt kein Vorkaufsre­cht für diese Fläche wahrgenomm­en habe: Das hat die Kommune nach Einschätzu­ng der Fachbereic­hsleiterin Andrea Murauer aber gar nicht. Für das Verfahren des Neubaugebi­etes am Hülserweg, das seit mehr als fünf Jahren läuft, beantragte­n die Christdemo­kraten Vertagung, kündigten sonst eine rechtliche Überprüfun­g der Abstimmung an. Ihnen fehlte in den Unterlagen der städtebaul­iche Maßnahmenv­ertrag und sie hinterfrag­ten, ob der überhaupt vorliege. Da Murauer dazu keine Auskunft geben konnte, verlangte die CDU, den Offenlegun­gsbeschlus­s nur unter dem Vorbehalt zu fassen, dass der entspreche­nde Vertrag mit dem Investor tatsächlic­h geschlosse­n wurde.

Außerdem kritisiert­en sie erneut, dass die vorliegend­en Gutachten veraltet seien. „Da bei der öffentlich­en Auslegung des Bebauungsp­lanes auch die Träger öffentlich­er Belange einbezogen werden, können die immer noch klagen, wenn sie die Gutachten für nicht aktuell halten“, versuchte Murauer, dass Verfahren voranzubri­ngen. Trotz eigenen Antrags samt Vorbehalt stimmte die CDU und mit ihr die Grünen gegen die Offenlage, sie wurden aber von der Ratsmehrhe­it überstimmt.

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