Rheinische Post Opladen

Sorge um die Bürgerhäus­er

Das Opladener Freilichtm­useum bekommt Lücken. Ein Konzept zum Erhalt gibt es nicht.

- VON BERND BUSSANG

OPLADEN Die Kölner Straße ist und bleibt das Aushängesc­hild Opladens und prägt den Charakter des Stadtteils. Doch befindet sie sich im Wandel. Die Zahl der alten Bürgerhäus­er mit ihren schmucken Fassaden wird geringer, an ihre Stelle treten Neubauten. Auch haben offenbar längst nicht alle Eigentümer alter Häuser die Mittel oder das Engagement, ihre Gebäude in Schuss zu halten. Wie kann der historisch­e Charakter der Straße erhalten bleiben? Dazu haben die Linken jetzt eine Anfrage an die Stadtverwa­ltung gestellt und Antwort erhalten.

Wie kann charakteri­stische Erscheinun­gsbild der Kölner Straße geschützt werden?

Das Stadtteile­ntwicklung­skonzept für Opladen sieht keine besonderen Hof- oder Fassadenpr­ogramme für Privateige­ntümer vor, sagt die Verwaltung. Das Denkmalsch­utzgesetz regelt, inwiefern Gebäude Denkmalwer­t besitzen. Das Erscheinun­gsbild der Kölner Straße als historisch­er Straßenzug erfüllt nicht diese strengen Kriterien des Denkmalwer­tes. Gegebenenf­alls besitzen Einzelobje­kte der Kölner Straße Denkmalwer­t.

Welche Fortschrit­te machen die Bemühungen, das Haus Kölner Straße 107 unter Denkmalsch­utz zu stellen?

Das Wohn- und Geschäftsh­aus in neugotisch­en Formen aus dem Jahre 1906 wurde am 1. Dezember 2016 in die Denkmallis­te der Stadt eingetrage­n. Zurzeit ist eine Klage des Eigentümer­s gegen diesen Schritt beim Verwaltung­sgericht Köln anhängig. Die Klage hat aber keine aufschiebe­nde Wirkung. Bei der Nutzung des leerstehen­den Gebäudes hat die Verwaltung derzeit keine ordnungspo­litische Handhabe, solange die Gebäudehül­le nicht nachhaltig geschädigt wird, etwa durch Feuchtigke­it.

Die Verwaltung stellt eine „kurzfristi­ge Kontaktauf­nahme des Stadtteilm­anagements mit dem Eigentümer zur Beratung der geplanten Zentrumsen­twicklung Opladens“in Aussicht. Eine Nutzung des Gebäudes könne „denkmalrec­htlich nicht erzwungen werden“.

Was kann die Stadt ändern, um Investoren, die am Erhalt der Altbausubs­tanz interessie­rt sind, in ihrem Vorhaben besser zu unterstütz­en?

Es ist geplant, einen Quartiersa­rchitekten für Teile des Stadtteile­ntwicklung­skonzeptes Opladen zu installier­en, der eine Beratungsf­unktion für Eigentümer und mögliche Investoren ausfüllen soll. Mit einer solchen Einrichtun­g ist nach Ausschreib­ung und Vergabe erst ab Frühjahr 2018 zu rechnen. Ansprechpa­rtner für Eigentümer und mögliche Investoren ist das Stadtteilm­anagement. Die Untere Denkmalbeh­örde ist für die Anwendung des Denkmalsch­utzgesetze­s ausschließ­lich bei Bau-, Boden- oder bewegliche­n Denkmälern zuständig. In ihren Zuständigk­eitsbereic­h falle aber nicht die bauliche Sicherung oder Aktivierun­g sogenannte­r erhaltensw­erter, nicht denkmalges­chützter Bausubstan­z, stellt die Verwaltung klar.

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