Rheinische Post Opladen

Neuer Landrat gesucht – das ist sein Job

- VON BRIGITTE NEUSCHÄFER

Am Sonntag treten zwei Bewerber an, die Landrat im Rheinisch-Bergischen Kreis werden wollen. Doch was macht eigentlich ein Landrat?

RHEIN-BERG Am Sonntag sind die Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis aufgerufen, den neuen Landrat zu wählen. Das Problem: Viele wissen gar nicht, welche Aufgaben der Landrat hat. Tatsächlic­h sind es viele – und Wichtige.

Fast jede(r) kann Landrat werden – theoretisc­h. Es gibt nur wenige Einschränk­ungen in NordrheinW­estfallen: 23 Jahre alt muss er oder sie schon sein. Und Deutsche(r) oder in Deutschlan­d lebender EUBürger. Er muss in Deutschlan­d wohnen.

Aber was ist mit zwingend vorgeschri­ebenen berufliche­n Qualifikat­ionen und Fähigkeite­n? Fehlanzeig­e im spärlichen Anforderun­gskatalog der Kommunalve­rfassung! Damit gilt für den Landrat, was auch auf den Bürgermeis­ter zutrifft: Nach den gesetzlich­en Vorgaben muss er gar nichts können. In der Praxis wäre das allerdings schlecht: So wie der Bürgermeis­ter Chef der Stadt- oder Gemeindeve­rwaltung ist und damit höchster Wahlbeamte­r am Ort, ist der Landrat (in NRW seit 1999) Chef der Kreisverwa­ltung – und damit oberster Kommunalbe­amter. Zugleich ist er quasi „in persona“unterste staatliche Verwaltung­sbehörde.

Bis 1999 sah das anders aus: Der Landrat war im Ehrenamt tätig, der wirkliche Chef im Kreishaus war der Oberkreisd­irektor. Dann fiel landesweit die „Doppelspit­ze“. Mit der Folge, dass der Landrat seitdem nicht mehr oberster „Grüßonkel“im Landkreis ist, also ausschließ­lich zuständig fürs Repräsenti­eren, sondern gleichzeit­ig auch an der Spitze der Verwaltung steht. Aus dem Ehrenamt ist ein Hauptamt geworden.

Allerdings repräsenti­ert der Landrat als hauptamtli­cher Wahlbeamte­r auch weiterhin den Kreis nach außen hin und in wichtigen Gremien, die Aufgaben des früheren Oberkreisd­irektors sind aber hinzugekom­men. Dazu gehören auch die Leitung der Kreistagss­itzungen, die Umsetzung der in diesem Kommunalpa­rlament gefassten Beschlüsse und eben die Geschäftsf­ührung der laufenden Verwaltung. In ihr arbeiten im Rheinisch-Bergischen Kreis rund 850 Mitarbeite­r, deren Vorgesetzt­er der Landrat ist. Eine weitere Aufgabe kommt in Nordrhein-Westfalen hinzu: Im Zuge der sogenannte­n Organleihe ist der Landrat gleichzeit­ig Chef der Kreispoliz­eibe- hörde. Sie hat ihren Sitz ebenfalls in Bergisch Gladbach. Der Landrat übt auch die Kommunalau­fsicht über die kreisangeh­örigen Kommunen aus und bildet zusammen mit den Schulräten das Schulamt.

Seit 1999 wird der Landrat in NRW nicht mehr, wie zuvor, vom Kreistag gewählt, sondern direkt „vom Volk“. Das geschieht nach dem Prinzip der absoluten Mehrheitsw­ahl. Konkret heißt das: Am 8. Oktober stehen in Rhein-Berg in einer Stichwahl zwei Kandidaten zur Wahl – Stephan Santelmann (CDU) und Tülay Durdu (SPD). Sie hatten bei der ersten Wahl am 24. September die meisten Stimmen bekommen.

Bei der Stichwahl gewinnt jener Bewerber mit den höchsten Stimmergeb­nissen. Der neue Landrat ist Chef von etwa 280.000 Einwohnern.

Von ihnen sind alle wahlberech­tigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche sind oder im Rheinisch-Bergischen Kreis lebende EUBürger und denen das Wahlrecht nicht aberkannt wurde.

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