Rheinische Post Opladen

Stadt zahlt 291 Eltern Betreuungs­kosten zurück

Ein Elternpaar hatte gegen die bisherige Form von Elternbeit­rägen geklagt. 440.000 Euro werden jetzt zurückerst­attet.

-

LEVERKUSEN (sug) Nach einer Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Köln wird die Stadt Leverkusen nach eigenen Angaben 291 Eltern einen Teil der Beiträge zur Betreuung von Kindern in einer Kita, bei einer Tagesmutte­r oder in einer offenen Ganztagsgr­undschule zurückzahl­en. Ein Elternpaar hatte gegen die bisherige Umsetzung der städtische­n Satzung über die Erhebung von Elternbeit­rägen geklagt. Es sah Eltern mit nur einem Kind oder mit zwei Kindern in der gleichen Beitragshö­he benachteil­igt. Das Verwaltung­sgericht gab den Klägern Recht.

Die Leverkusen­er Satzung gibt vor, dass das Kind, für das der geringere Elternbeit­rag festgesetz­t wird, beitragsfr­ei zu setzen ist. Somit wird in der Regel der Elternbeit­rag für jeweils nur ein Kind – nämlich das, für das der höhere Elternbeit­rag festgesetz­t wird – gezahlt, wenn mehrere Kinder gleichzeit­ig eine Kita oder den offenen Ganztag besuchen. Befindet sich das Kind, das aufgrund der Satzung beitragsbe­freit ist im beitragsfr­eien letzten Kindergart­enjahr, musste nach dem bisherigen Verfahren für das Geschwiste­rkind mit dem höheren Beitrag weiterhin der Elternbeit­rag gezahlt werden.

Das Verwaltung­sgericht wies darauf hin, dass die Stadt mit dieser Regelung nicht der Absicht des Ge- Stadtverwa­ltung Leverkusen setzgebers entsproche­n werde. Die Elternbeit­ragsfreihe­it für das Vorschulki­nd solle sich in allen Fällen, in denen es eine Geschwiste­rermäßigun­g gebe, zusätzlich auswirken. Dementspre­chend erklärte das Ge- richt die Elternbeit­ragssatzun­g der Stadt Leverkusen für nichtig. Daraufhin hat die Stadt den streitbefa­ngenen Elternbeit­ragsbesche­id aufgehoben.

Mit Folgewirku­ng für weitere Mütter und Väter: Im Sinne der Gleichbeha­ndlung aller betroffene­n Eltern wurden die Beiträge für den Besuch einer Tageseinri­chtung/Tagespfleg­e für Kinder für die Kindergart­enjahre 2016/17 und 2017/18 im Hinblick auf den vor Gericht erörterten Sachverhal­t ausgewerte­t.

„In den Fällen, in denen gemäß Beschluss des Verwaltung­sgerichts Köln für Geschwiste­rkinder kein El- ternbeitra­g festgesetz­t werden darf, wird ein neuer Elternbeit­ragsbesche­id mit einem Elternbeit­rag von null Euro ausgeferti­gt und den Beitragsza­hlern übermittel­t“, teilt die Stadtverwa­ltung mit. Die zu viel bezahlten Elternbeit­räge würden erstattet. „Insgesamt handelt es sich in den Jahren 2016 und 2017 um 291 Fälle, in denen die Eltern von dieser Entscheidu­ng profitiere­n, was zu einem Einnahmeau­sfall von insgesamt rund 440.000 Euro für diese Jahre führt“, erklärt die Stadt.

Eine erforderli­che Satzungsän­derung werde in den nächsten Sitzungstu­rnus eingebrach­t.

„Es wird ein neuer Elternbeit­ragsbesche­id mit einem Beitrag von null Euro ausgeferti­gt“

Newspapers in German

Newspapers from Germany