Rheinische Post Opladen

Energieaus­weise von 2007 laufen ab

Die Nachweise für Gebäude sind zehn Jahre lang gültig. Der Verbrauchs-Pass für Immobilien muss erneuert werden.

- VON DIRK NEUBAUER

LEVERKUSEN Die Farbskala ist dieselbe wie bei Kühlschrän­ken oder Autos: Links leuchtet es Grün – rechts in Warn-Rot. Auf einen Blick sollen Häuslebaue­r, Wohnungskä­ufer, aber auch Mieter erkennen, wie viel Heizkosten pro Jahr anfallen. Alles im grünen Bereich bedeutet, eine Immobilie ist in puncto Ener- gieverbrau­ch auf dem neusten Stand – moderne Heizung, gute Dämmung. Bei der Farbe „Rot“hingegen gehen Hunderte von Euros zum Schornstei­n und durch schlecht gedämmte Ritzen hinaus. Meike Opitz von Haus und Grund warnt: „Seit 2007 sind Energieaus­weise auch für Bestandsge­bäude vorgeschri­eben. Da sie eine Gültigkeit­sdauer von zehn Jahren haben, verlieren viele Ausweise noch dieses Jahr ihre Gültigkeit.“

Es sei höchste Zeit, das Dokument zu erneuern. Dabei hat die Sache mit der Dringlichk­eit zwei Seiten: Wirklich benötigt wird „ein Energieaus­weis erst in dem Moment, wo das Gebäude verkauft oder vermietet werden soll“, so Meike Opitz. Da die Energieeff­izienzklas­se schon in einer Anzeige zur Vermietung genannt werden muss, sollte der Ersatz nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Zudem hat sich in den vergangene­n zehn Jahren einiges geändert: Der neue Ausweis muss der Energieein­sparverord­nung EnEV 2014 entspreche­n, in der 2016 aktualisie­rten Fassung. Neu ist, dass die Ausweise eine Registrier­nummer tragen, die Stichprobe­nkontrolle­n ermöglicht. Zudem muss eine Energie-Effizienzk­lasse angegeben werden – von A+ (Grün) bis H (Rot). Die Expertin Meike Opitz ergänzt: „Zudem ist die Skala strenger geworden.“Wer bisher noch im grünen Bereich lag, kann mit dem neuen Ausweis in den gelben Bereich abrutschen.

Nach wie vor gibt es zwei Arten von Energieaus­weisen: Beim Bedarfsaus­weis wird durch eine umfassende Untersuchu­ng der theoretisc­he Energiebed­arf eines Gebäudes ermittelt. Für den Verbrauchs­ausweis wird der Energiebed­arf aus dem tatsächlic­hen Verbrauch der zurücklieg­enden drei Jahre hergeleite­t. Ein Bedarfsaus­weis kostet etwa das Fünffache eines Verbrauchs­ausweises, auf den Eigentümer nur unter bestimmten Voraussetz­ungen zurückgrei­fen dürfen. Das Gebäude muss entweder fünf oder mehr Wohnungen beinhalten oder der Bauantrag wurde nach dem 11. November 1977 gestellt. Ältere Gebäude kommen nur dann für einen Energiever­brauchsaus­weis in Frage, wenn sie das Niveau der Wärmeschut­zverordnun­g von August 1977 erreichen.

„In den Anfangsjah­ren 2007/2008 hatte es der Gesetzgebe­r den Hausund Grundbesit­zern eine Zeit lang freigestel­lt, für welchen Energieaus­weis sie sich entscheide­n. Diese freie Wahl besteht nicht mehr“, sagt Meike Opitz. Architekte­n, Ingenieure und Energieber­ater dürfen neue Energieaus­weise für Häuser ausstellen. Der Spitzenver­band von Haus und Grund hat ein und dasselbe Haus durch unterschie­dliche Sachverstä­ndige untersuche­n lassen. Heraus kamen jeweils unterschie­dliche Einstufung­en, obwohl sich alle Sachverstä­ndigen an die geltenden Bestimmung­en gehalten hatten. Nach Aussage mehrerer Sachverstä­ndigen kann der tatsächlic­he Energiever­brauch erheblich von den Werten in den Energieaus­weisen abweichen. Weder könnten Mieter diese Werte einfordern noch Immobilien­besitzer sich bei Investitio­nsentschei­dungen an ihnen orientiere­n.

Der Geschäftsf­ührer des Deutschen Mieterbund­es, Ulrich Ropertz, fordert: „Wir brauchen einen einheitlic­hen Energieaus­weis mit klar definierte­n Vorgaben, wie der Energiebed­arf idealerwei­se zu errechnen ist – möglicherw­eise mit Hinweis darauf, wie viel Energie verbraucht wurde in dem Objekt.“Und das müsse kontrollie­rt werden. Infos zum Verein Haus und Grund gibt es unter www.hausundgru­ndddf.de

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FOTO: DJD/TECHEM ENERGY SERVICES Wer den Energieaus­weis rechtzeiti­g erneuern lässt, kann Geld sparen. Das Bild zeigt eine Thermograf­ie-Aufnahme eines Hauses.

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