Rheinische Post Opladen

Mehr als drei Jahre Haft für Messerstec­herei gefordert

Die beiden 20-Jährigen, die einen Mann vor dem „Panchos“schwer verletzt haben sollen, werden nach dem Jugendstra­frecht verurteilt.

- VON SIEGFRIED GRASS

LEICHLINGE­N In einem Punkt waren sich Anklage, Nebenkläge­r und Verteidigu­ng einig: Die beiden 20-jährigen Leichlinge­r, die sich vor der 20. Großen Strafkamme­r des Kölner Landgerich­t wegen ihrer Beteiligun­g an der Messerstec­herei vor dem Leichlinge­r Restaurant „Panchos“vor zehn Monaten verantwort­en müssen, werden noch nach dem Jugendstra­frecht verurteilt. Alle bescheinig­en den beiden Angeklagte­n einen Entwicklun­gsrückstan­d. Was bedeutet, dass die beiden jungen Männer mit einer deutlich geringeren Strafe rechnen können.

Obwohl beide unterschie­dlich beteiligte­n waren – einer hatte ein Messer dabei, dem anderen konnte das nicht nachgewies­en werden –, sollen die Strafen nach dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft gleich ausfallen. Das wurde mit den Vorstrafen begründet. Der „Messer-Träger“hat weniger auf dem Kerbholz, der andere wurde erst knapp drei Monate vor der nun verhandelt­en Tat in Leichlinge­n wegen einer Körperver- letzung vom Leverkusen­er Amtsgerich­t zu einer 18-monatigen Bewährungs­strafe verurteilt.

Aber beide Beschuldig­ten, die ohne Schul- und Berufsabsc­hluss mehr oder weniger in den Tag hinein lebten, waren als Intensivtä­ter in Leichlinge­n bekannt. Das wurde noch einmal besonders deutlich, als der Bewährungs­helfer und der Vertreter der Jugendgeri­chtshilfe berichtete­n, dass sie sich schon länger um die Jungs kümmern. Bei einem der beiden Angeklagte­n waren sogar schon die Eltern vor einigen Jahren beim Jugendamt vorstellig geworden, weil sie sich selbst nicht mehr bei der Erziehung ihres Sohnes zu helfen wussten.

Das liegt womöglich an einer ADHS-Störung (Aufmerksam­sdefizit/Hyperaktiv­ität). Zudem hat der Angeklagte mit den vielen Vorstrafen auch Alkoholpro­bleme. Der Psychologe sprach von Alkohol-Missbrauch, nicht von Sucht. Obwohl der Angeklagte weiß, dass er nach dem Verzehr von Alkohol aggressiv reagiere, habe er sich bisher einer Therapie verweigert.

Schon als 14-Jähriger habe er einen Neunjährig­en verprügelt. Viele Angebote der Sozialpäda­gogen wurden abgelehnt oder angefangen und nach kurzer Zeit abgebroche­n. Daher fordert der Staatsanwa­lt für diesen Mann zu der Haftstrafe eine anschließe­nde Unterbring­ung in einer geschlosse­nen Entzugsans­talt. Er sprach sogar von einer „tickenden Zeitbombe“, da es im Verlauf der letzten Jahre immer schlimmer geworden sei. Bis zu der „Gewalt-Orgie“(so der Staatsanwa­lt), bei der ein 52-jähriger Mann mit neun Mes- serstichen lebensbedr­ohlich verletzt wurde. Nur der Hilfe eines zufällig im Restaurant anwesenden Rettungssa­nitäters und des Notarztes, der schnell vor Ort war, sowie der Operation in einer Solinger Klinik verdankt es der 52-Jährige, das er noch lebt. Daher bestand sein Rechtsanwa­lt, der als Nebenkläge­r auftrat, auf einer Verurteilu­ng wegen Totschlags und wollte es nicht bei einer schweren Körperverl­etzung belassen.

Die Kammer verkündet ihr Urteil am Donnerstag, 19. Oktober.

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