Rheinische Post Opladen

Brandhaus – dranbleibe­n

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Eigentum verpflicht­et. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinh­eit dienen“, steht in Artikel 14 des Grundgeset­zes. Schlebusch­er Bürger meinen, dass das mehr heißt, als dafür zu sorgen, dass das Brandhaus mitten in der Fußgängerz­one, in dem früher die Gaststätte „Alt Schlebusch“untergebra­cht war, niemanden aus bautechnis­cher Sicht gefährdet. Schandflec­k nennen es die Schlebusch­er. In der Tat fällt das seit 14 Jahren leerstehen­de, verfallend­e Haus extrem negativ auf. Vor allem auch, weil gerade die Schlebusch­er Fußgängerz­one adrett, aufgeräumt, gemütlich ist. Bezirksvor­steher Frank Schönberge­r warnt davor, dass solche Gebäude Lücken in Fußgängerz­onen reißen, „so etwas kann eine ganze Fußgängerz­one zum Kippen bringen“, mahnt er. Zumindest zu einem Imageschad­en führen. Wenn an diesem Wochenende der Martinsmar­kt in dem Stadtteil läuft und viele Fremde kommen, können die sich wohl auch nur über das Brandhaus zwischen Geschäften und Lokalen wundern. Was ist zu tun? Die Bürger, die mit ProtestBet­tlaken ihren Unmut kundtaten und daraufhin weitere Unterstütz­er fanden, wollen die Stadt in der Verantwort­ung sehen.

Die aber kann aus rechtliche­r Sicht nichts tun. Was bleibt –aber dies eben auch für die Stadtspitz­e – ist wohl nur das, was sich Schönberge­r vorgenomme­n hat: aktiv auf den Eigentümer zugehen, nachfragen, bitten, einwirken. Immer wieder und andauernd. Vielleicht höhlt der stete Tropfen ja doch sprichwört­lich auch hier den Stein.

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