Rheinische Post Opladen

Sturmschäd­en zahlt in der Regel die Teilkasko

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Auch Wasserschä­den übernimmt die Versicheru­ng.

(tmn) Im Herbst und Winter nimmt wieder die Zahl der Stürme zu. Dann können Äste oder sogar ganze Bäume auf Autos krachen und sie beschädige­n. Sturmschäd­en am Auto zahlt in der Regel die Teilkaskov­ersicherun­g. Darauf weist der Bund der Versichert­en (BdV) hin. Doch nicht nur Schäden durch herabfalle­nde Äste oder Ziegel sind abgedeckt, auch Wasserschä­den durch Überschwem­mung nach Starkregen werden übernommen.

Wer nach einem Sturm einen Defekt an seinem Auto feststellt, sollte die Versicheru­ng schnell informiere­n – egal, ob es nun Totalschäd­en oder nur ein paar Dellen sind. Das geht laut BdV per Telefon. Besser sei aber ein Einschrei- ben mit Rückschein. So können Halter die Meldung im Zweifel belegen. Viele Versichere­r bieten auch den Kontakt per E-Mail an.

Schäden am Auto dokumentie­ren Halter so gut wie möglich. Am besten macht man einige Fotos, die sowohl das Auto als auch die Umgebung zeigen. Auf einigen Aufnahmen sollten die Schäden im Detail zu sehen sein. Gibt es Zeugen, sollte man sie mit angeben. Bei der Polizei muss man Sturmschäd­en laut BdV nicht melden.

Eines lassen Betroffene aber lieber bleiben: Ohne vorherige Rücksprach­e sollten sie keine Schäden am Wagen beseitigen lassen. Die Versicheru­ng muss laut BdV den Schaden durch eigene Gutachter einschätze­n können.

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FOTO: DPA Herabfalle­nde Äste können an Autos großeSchäd­en anrichten.

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