Rheinische Post Opladen

Ein Urlaubstag – vier Tage frei

Für Brückentag­e gibt es im nächsten Jahr reichlich Gelegenhei­t. Die Weihnachts­feiertage könnten allerdings knifflig werden. Die Feiertage 2018 im Überblick.

- VON TOBIAS HANRATHS

Die gute Nachricht für Arbeitnehm­er gleich vorweg: Gestohlene Feiertage gibt es 2018 nicht. Alle bundesweit­en Feiertage fallen im kommenden Jahr in die Woche und nicht auf Samstag oder Sonntag. Allerdings liegen sie meistens auch mitten in der Woche. Wer ein extralange­s Wochenende herausschl­agen will, muss also zusätzlich­e Urlaubstag­e opfern und sich eventuell mit Kollegen arrangiere­n. Und: Einen zusätzlich­en Feiertag wie den Reformatio­nstag 2017 hat 2018 nicht im Angebot.

Abgesehen davon gibt es aber reichlich Gelegenhei­t für Kurzurlaub­e und freie Wochenende­n – je nach Bundesland mal mehr, mal weniger. Ein kleiner Überblick: Die Wandertage Die bundesweit­en Feiertage Tag der Arbeit und Tag der Deutschen Einheit liegen 2018 auf einem Dienstag beziehungs­weise auf einem Mittwoch. Hinzu kommen die beiden Neujahrsta­ge am Montag (2018) und an einem Dienstag (2019). Für ein oder zwei Urlaubstag­e sind also richtig lange Wochenende­n drin – wenn der Arbeitgebe­r und die Kollegen mitspielen. Denn Brückentag­e sind als Urlaubstag­e heiß begehrt, an den meisten Arbeitsplä­tzen können aber unmöglich alle Kollegen gleichzeit­ig weg sein.

„Der Arbeitgebe­r darf dann auswählen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Er muss dabei soziale Gesichtspu­nkte berücksich­tigen: Eltern von Kindern etwa, deren Kita am Brückentag schließt, haben also Vorrang. Darüber hinaus kann es auch andere Gründe geben – nur nachvollzi­ehbar müssen die Kriterien für die Urlaubs- vergabe sein. Auch ein „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ist deshalb nicht ganz ausgeschlo­ssen, sagt Bredereck. Die festen Tage Ostern und Pfingsten gibt es auch ohne zusätzlich­en Wochentag vier beziehungs­weise drei freie Tage am Stück. 2018 liegen Ostern und damit auch die darauf folgenden christlich­en Feiertage relativ früh: Ostersonnt­ag ist am 1. April, Christi Himmelfahr­t am 10. und der Pfingstson­ntag schließlic­h am 20. Mai.

Eigentlich ist das eine Steilvorla­ge für eine Städtereis­e oder andere Kurztrips. Allerdings kommen natürlich auch andere auf die Idee, die Feiertage für einen kleinen Urlaub zu nutzen. Das zeigt eine Stichprobe der Reisesuchm­aschine Kayak: Demnach sind Flüge zu den 20 beliebtest­en Urlaubszie­len der Deutschen rund um die Brücken- und Feiertage 2018 im Schnitt 16 Prozent teurer als ein bis zwei Wochen später an einem regulären Wochenende. An Ostern sind es sogar 20 Prozent, an Neujahr satte 58. Hier gilt es also abzuwägen: Lieber ein oder zwei Urlaubstag­e mehr opfern – oder mehr bezahlen? Die Extratage Abseits der bundesweit­en Feiertage gibt es freie Tage, über die sich nur Arbeitnehm­er in bestimmten Bundesländ­ern freuen. Auch sie liegen 2018 meist mitten in der Woche: Mariä Himmelfahr­t zum Beispiel an einem Mittwoch, der Reformatio­nstag und Allerheili­gen direkt hintereina­nder an einem Mittwoch und einem Donnerstag. Fronleichn­am ist ohnehin immer ein Donnerstag. Einzige Ausnahme ist 2018 Heilige Drei Könige, der auf einen Samstag fällt.

Hinzu kommen regionale Feiertage wie das Augsburger Friedensfe­st am 8. August, einem Mittwoch, und natürlich der Karneval beziehungs­weise Fasching. Rosenmonta­g ist 2018 am 12. Februar und eigentlich kein Feiertag – in den rheinische­n Hochburgen haben viele Schulen und Behörden dann aber trotzdem geschlosse­n, manche Betriebe stellen Arbeitnehm­er frei oder haben entspreche­nde Regelungen in ihrem Tarifvertr­ag. Die Weihnachts­feiertage Ein Sonderfall ist der Doppelschl­ag aus Weihnachte­n und Silvester. Der wird 2018 besonders knifflig, denn Heiligaben­d ist ein Montag. Zwischen dem vierten Adventswoc­henende und den zwei freien Feiertagen steht damit theoretisc­h ein Arbeitstag.

„Heiligaben­d ist ein ganz normaler Arbeitstag“, sagt Bredereck. Wer nicht arbeiten will, muss also Urlaub nehmen – und sich eventuell wie an anderen Brückentag­en mit Kollegen um den freien Tag streiten. Allerdings gibt es auch viele Betriebe, die ihren Angestellt­en an diesem Tag grundsätzl­ich frei geben, erklärt Bredereck. Das geht etwa per Tarifvertr­ag oder über eine Betriebsve­reinbarung.

Recht & Arbeit

 ?? FOTO: ANNA ORTHEN, MARTIN KEMPNER, FAMVELD ?? Egal ob Karneval, Ostern oder Weihnachte­n – mit ein paar zusätzlich­en Urlaubstag­en kann man die Feiertage verlängern. Allerdings muss man sich immer mit den Kollegen abstimmen, denn Brückentag­e sind beliebt.
FOTO: ANNA ORTHEN, MARTIN KEMPNER, FAMVELD Egal ob Karneval, Ostern oder Weihnachte­n – mit ein paar zusätzlich­en Urlaubstag­en kann man die Feiertage verlängern. Allerdings muss man sich immer mit den Kollegen abstimmen, denn Brückentag­e sind beliebt.
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany