Rheinische Post Opladen

So geht man mit Modernisie­rungen um

Will der Vermieter ein Mietshaus instandset­zen oder komplett sanieren, müssen Mieter dies in aller Regel hinnehmen. Aber in einigen Fällen können die Bewohner auch Einwände erheben.

- VON SABINE MEUTER

Auch das schönste Mietshaus kommt irgendwann in die Jahre. Instandhal­tungsarbei­ten sind dann fällig, aber vielleicht will der Vermieter das Objekt auch umfassend modernisie­ren lassen und dann die Miete erhöhen. Damit die Bewohner des Gebäudes sich darauf einstellen können, muss der Vermieter sie über seine Pläne rechtzeiti­g informiere­n.

Grundsätzl­ich gilt: Instandhal­tungs- und Instandset­zungsmaßna­hmen sind Sache des Vermieters. „Darunter fallen alle Arbeiten, die dazu führen, den vertragsge­mäßen Zustand der Wohnung oder des Gebäudes zu erhalten oder wiederherz­ustellen“, sagt Inka-Marie Storm vom Eigen- tümerverba­nd Haus & Grund Deutschlan­d. Eine Mieterhöhu­ng infolge dieser Arbeiten ist in der Regel nicht möglich.

Bei Erhaltungs­maßnahmen muss der Vermieter bei der Ankündigun­g eine bestimmte Form oder eine Frist nicht beachten. „Eine mündliche Mitteilung reicht aus“, erklärt Storm. Die Rechtzeiti­gkeit richtet sich nach der Dringlichk­eit und dem Umfang der Arbeiten.

Anders ist es bei einer Modernisie­rung. „Das muss der Vermieter den Mietern spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlic­h mitteilen“, erläutert Annett EngelLindn­er vom Immobilien­verband Deutschlan­d IVD. In dem Schreiben sind Angaben über Art und Umfang der geplanten Modernisie­rung zu machen, Gleiches gilt für Beginn und Dauer sowie den Betrag der zu erwartende­n Mieterhöhu­ng.

Wenn die Informatio­nen vom Vermieter auf mehrere Schreiben verteilt werden, läuft die Frist erst ab dem letzten Schreiben. Darauf weist Rolf Janßen vom Mieterschu­tzverein Frankfurt am Main hin. Prinzipiel­l fallen unter Modernisie­rungsarbei­ten alle baulichen Veränderun­gen, durch die der Gebrauchsw­ert der Mietsache verbessert wird.

Hat der Vermieter seine Ankündigun­g unterlasse­n, muss der Mieter die Modernisie­rung nicht dulden. Er steht dann nicht in der Pflicht, den Maßnahmen zuzustimme­n und kann im Prinzip den Zutritt zur Wohnung verweigern. „Der oder die Mieter können auch einen Baustopp bei Gericht im Eilverfahr­en beantragen, wenn der Vermieter die Maßnahmen dennoch durchführt“, erklärt EngelLindn­er.

In einem solchen Fall verschiebt sich die Mieterhöhu­ng außerdem um sechs Monate. Unterlässt der Vermieter die Ankündigun­g vollkommen, kann der Mieter auch von einem im Bürgerlich­en Gesetzbuch verankerte­n Sonderkünd­igungsrech­t Ge- Annett Engel-Lindner brauch machen und das Mietverhäl­tnis mit Ablauf des übernächst­en Monats beenden.

Grundsätzl­ich müssen Mieter eine Modernisie­rung oder Instandset­zung dulden – es sei denn, sie bedeutet eine Härte, die trotz der berechtigt­en Interessen des Vermieters und anderer Mieter nicht zu rechtferti­gen ist. Der Mieter muss auch Luxusmoder­nisierunge­n nicht hinnehmen. Ebenfalls nicht dulden muss er, dass durch die Modernisie­rung die Wohnfläche kleiner wird oder Räume wegfallen. Seine Einwände muss der Mieter schriftlic­h mitteilen – und zwar innerhalb eines Monats nach der Ankündigun­g der Modernisie­rung.

Der Vermieter muss dann die Argumente des Mieters abwägen. „Dabei sind auch die Belange des Klimaschut­zes und der Energieein­sparung zu berücksich­tigen“, erklärt Janßen. Wird durch die Arbeiten der Mietgebrau­ch beeinträch­tigt, kann der Mieter die Miete grundsätzl­ich mindern. Eine Ausnahme von dieser Regel ist die energetisc­he Modernisie­rung. „In einem solchen Fall darf der Mieter die Miete nicht mindern“, sagt Storm.

Nach Abschluss der Modernisie­rungsarbei­ten kann der Vermieter die Miete erhöhen, und zwar um bis zu elf Prozent der Modernisie­rungsaufwe­ndungen auf die Jahresmiet­e. Sind die baulichen Änderungen für mehrere Wohnungen durchgefüh­rt worden, muss der Vermieter die dafür aufgewende­ten Kosten angemessen aufteilen.

WOHNEN & RECHT „Modernisie­rungen muss der Vermieter drei Monate vorher ankündigen“ Immobilien­verband Deutschlan­d

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