Rheinische Post Opladen

Gericht hebt Strafen für Bridge-Spieler auf

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DÜSSELDORF (dpa) „Mein Lebenszwec­k ist zerstört, verstehen Sie?“Immerhin hatte Entscho Wladow seine Arztpraxis aufgegeben, um sich ganz dem Bridgespie­l zu widmen. Doch dann wurde er für alle Turniere gesperrt. Nach vier Jahren juristisch­en Kampfes hat Wladow gestern vor dem Düsseldorf­er Oberlandes­gericht einen Erfolg fast auf ganzer Linie errungen. Die Sperre war rechtswidr­ig. „Besser hätte es nicht laufen können“, sagt auch sein Anwalt Georg Engelbrech­t nach dem Prozess um die „Husten-Affäre“bei der Bridge-Weltmeiste­rschaft. Doch so richtig freuen kann sich sein Mandant Wladow nach „vier Jahren Quälerei“in Gerichtsve­rfahren nicht – und das an seinem 75. Geburtstag. Trotz des Gerichtser­folgs stehe er schließlic­h vor einem Scherbenha­ufen.

Bei der Weltmeiste­rschaft 2013 auf Bali wurde er mit seinem Spielpartn­er Michael Elinescu SeniorenTe­amweltmeis­ter. Monate nach dem WM-Sieg wurde ihr WM-Titel wegen angebliche­n Betrugs durch einen geheimen Husten-Code plötzlich aberkannt. „Das ist eine Hexenjagd. Die haben unseren Ruf total ruiniert“, hatte sein Spielpartn­er Elinescu vor der Verhandlun­g bereits bekräftigt.

Gestern hob das Gericht sämtliche Strafen gegen das Spielerpaa­r auf. Die Sanktionen – lebenslang­e Turnierspe­rre als Paar und je zehn Jahre Sperre als Einzelspie­ler – seien rechtswidr­ig gewesen und damit nichtig, sagt der Richter. Der Welt- verband habe nicht die Befugnis besessen, die Sanktionen zu verhängen. Und der Deutsche Bridge-Verband DBV hätte sie nicht einfach übernehmen dürfen. Wo der DBV wenige eigene Feststellu­ngen getroffen habe, seien diese auch noch fehlerhaft gewesen.

Der Richter lässt durchblick­en, was er von den Verbandsen­tscheidung­en hält: „Das kommt in die Nähe eines Willkür-Urteils. Man verhängt gegen den klaren Wortlaut der eigenen Satzung Sanktionen“, sagt er. „Das ist alles auch verfahrens­rechtlich sehr verwunderl­ich.“

Den deutschen Ärzten war vorgeworfe­n worden, sich den ersten Weltmeiste­rtitel eines deutschen Seniorente­ams ergaunert zu haben. Beide bestreiten dies vehement und beteuern ihre Unschuld: Die Monate später vorgelegte­n Videoaufze­ichnungen seien manipulier­t.

Das Gericht spricht den beiden Ärzten sogar Anspruch auf Schmerzens­geld zu. Wie hoch das ausfallen wird, muss noch geklärt werden.

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