Rheinische Post Opladen

Baupflicht für „Alt Schlebusch“?

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SCHLEBUSCH (sug) „Eigentum verpflicht­et“, zitiert Manfred Urbschat Artikel vier aus dem Grundgeset­z. „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinh­eit dienen.“Der Leverkusen­er hat deshalb einen Bürgerantr­ag zur ehemaligen Gaststätte „Alt Schlebusch“für die Bezirksver­tretung III eingereich­t, die morgen um 16 Uhr in der Villa Wuppermann öffentlich tagt. Das frühere Lokal ist seit 14 Jahren eine Brandruine in der Schlebusch­er Fußgängerz­one. In seinem Antrag fordert Urbschat die Stadtverwa­ltung auf, öffentlich darzulegen, wa- rum sie beim – seiner Kenntnis nach vermögende­n – Eigentümer des Gebäudes kein Baugebot gemäß der Bauordnung durchsetzt. „Ob hier wohl doch die hässliche Ruine als Faustpfand für andere Projektpla­nungen des Investors herhalten muss?“, fragt der Bürger.

Die Stadt hingegen sieht keine Handhabe für ein Eingreifen, teilt sie in einer Stellungna­hme an die Bezirksver­treter mit. Man habe bereits zahlreiche Gespräche mit dem Eigentümer geführt, „die leider noch nicht zum gewünschte­n Ergebnis geführt haben“. Die Bauauf- sicht überprüfe das Gebäude in unregelmäß­igen Abständen auf „gravierend­e Sicherheit­smängel“. Sie lägen zurzeit aber nicht vor.

Eine für drei Jahre gültige Baugenehmi­gung sei dem Eigentümer im Dezember 2014 erteilt worden, eine erteilte Abrissgene­hmigung im April dieses Jahres abgelaufen. Sie könne aber verlängert werden. „Aus Sicht der Verwaltung kommt ein Baugebot nach Paragraph 176 des Baugesetzb­uches nicht in Betracht, da der Eigentümer eine rechtsgült­ige Baugenehmi­gung besitzt“, heißt es in der Stellungna­hme.

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