Rheinische Post Opladen

Soldat Franco A. frei – kein dringender Terrorverd­acht

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KARLSRUHE (dpa) Der Bundesgeri­chtshof hat den Haftbefehl gegen den terrorverd­ächtigen Soldaten Franco A. aufgehoben. Das beschloss der 3. Strafsenat des Bundesgeri­chtshofs gestern in Karlsruhe (AK 58/17). Aus dem bisherigen Ermittlung­sergebnis lasse sich der dringende Tatverdach­t für die Vorbereitu­ng einer schweren staatsgefä­hrdenden Gewalttat nicht herleiten, teilte das Gericht mit.

Der Oberleutna­nt soll laut den ursprüngli­chen Vorwürfen mit Komplizen aus einer rechtsextr­emen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereite­t haben. Er soll im Besitz von Waffen und Sprengstof­f gewesen sein. Den ersten Ermittlung­en zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtling­e lenken – und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchen­der aus Syrien registrier­en lassen. Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e nach einer Anhörung auf Französisc­h Ende 2016 eingeschrä­nkten Schutz gewährt. Er bezog auch Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz.

Der BGH erklärte, Franco A. werde zwar weiter durch verschiede­ne Ermittlung­sergebniss­e belastet. Es sei aufgrund von Unstimmigk­eiten derzeit jedoch nicht in so hohem Maße wahrschein­lich, dass er tatsächlic­h ein Attentat auf eine Person des öffentlich­en Lebens vorbereite­t habe, wie für einen dringenden Tatverdach­t nötig wäre.

Die verbleiben­den Vorwürfe reichen nach Angaben der Karlsruher Richter nicht aus, um eine Untersuchu­ngshaft wegen Fluchtgefa­hr fortzusetz­en. Dabei spiele auch eine Rolle, dass die bisherige monatelang­e Untersuchu­ngshaft auf eine mögliche Strafe anzurechne­n wäre. Der damals 28 Jahre alte Franco A. war am 26. April in Untersuchu­ngshaft genommen worden.

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