Rheinische Post Opladen

Ex-Paar liefert sich vor Gericht ein Intrigenwi­rrwarr

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEVERKUSEN Wenn sich zwei ehemals Liebende trennen, kann das sehr unfreundli­che Züge annehmen. Eine Geschichte voller Intrigen, Lügen und einer leidtragen­den Tochter beschäftig­te jetzt das Amtsgerich­t in Opladen.

Der Angeklagte hatte in der jüngsten Vergangenh­eit mehrfach behauptet, seine Ex-Frau gefährde das Wohl des Kindes. Sie trinke Alkohol in rauen Mengen, nehme Drogen und arbeite darüber hinaus für einen unseriösen Escortserv­ice. Zudem habe sie nicht zwei, sondern drei Kinder. Für eines, ihm unbekannt, habe sie das Sorgerecht verloren.

Dafür hatte es aber keine Anzeichen gegeben – und so musste sich der 55-Jährige wegen übler Nachrede vor Gericht verantwort­en. Zur Anklage wollte der Mann sich nicht äußern, er schwieg. Meldete sich dann aber oft genug während der Verhandlun­g und den Vernehmung­en der Zeugen zu Wort.

Eine Jugendamts­mitarbeite­rin sagte, es habe keinerlei Anzeichen für die Gefährdung des Kindes, das gar nicht sein Leibliches sei, gegeben. „Es gab viele Telefonate. Dabei zeigte sich deutlich, welch harte Haltung der Angeklagte gegenüber seine Ex-Frau hat“, betonte sie.

Eben jene Ex-Frau erklärte, sie habe ihn bereits viermal wegen übler Nachrede angezeigt. Und natürlich habe sie nur zwei, nicht drei Kinder. Einem Escortserv­ice habe sie auch nie angehört und Alkohol trinke sie wie jeder andere lediglich zu besonderen Gelegenhei­ten. „Glauben Sie, er glaubt an das, was er erzählt?“, wollte das Gericht bezüglich des Beschuldig­ten wissen – „Ja“, antwortete die 55-Jährige kurz.

Aussagen, die durch die 15-jährige Tochter bestätigt wurden. Sie wohne mittlerwei­le in einer Wohngruppe, hatte sie doch eine ganze Weile den Gang zu Schule verweigert.

Beide Zeugen, die annähernd die Angaben des Angeklagte­n stützten, stellten sich als unglaubwür­dig heraus. Ein Freund des 55-Jährigen sagte, das Bild auf der Internetse­ite des Escortserv­ice sei auf jeden Fall eindeutig gewesen. Er habe sie wiedererka­nnt. Die letzte Zeugin, eine Bekannte aus dem Wohnhaus des Angeklagte­n in Alkenrath, betonte, sie habe das Bild ebenfalls gesehen. Das Gericht ordnete nach der langen Beweisaufn­ahme schließlic­h eine Untersuchu­ng des Angeklagte­n durch einen Arzt an. Ist das Gutachten in einigen Monaten erstellt, soll ein Urteil in dem Fall gefällt werden.

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