Rheinische Post Opladen

Türkei lässt Mesale Tolu frei

Die deutsche Journalist­in darf das Land nicht verlassen – der Prozess geht weiter.

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ISTANBUL (rtr) Die deutsche Journalist­in und Übersetzer­in Mesale Tolu kommt nach über sieben Monaten in türkischer Haft gegen Auflagen frei. Das zuständige Gericht in Istanbul folgte gestern dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, Tolu aus der Untersuchu­ngshaft zu entlassen. „Ich bin müde, aber glücklich“, sagte die 33-Jährige gestern Abend in der Kanzlei ihrer Anwälte in Istanbul. Das Gericht hatte am Nachmittag die Freilassun­g von Tolu und fünf weiteren inhaftiert­en Angeklagte­n angeordnet.

Kanzlerin Angela Merkel sagte, dies sei aber „keine komplett gute Nachricht“, weil Tolu das Land nicht verlassen dürfe und der Prozess fortgesetz­t werde. Außenminis­ter Sigmar Gabriel sprach von einer „immensen Erleichter­ung“. Gabriels Sprecherin sagte, die Bundesregi­erung habe für die Freilassun­g Tolus gekämpft und werde prüfen, wie die Auflagen begründet seien.

Derzeit unterliege­n 28 deutsche Staatsange­hörige in der Türkei ei- nem Ausreiseve­rbot. Der Organisati­on Reporter ohne Grenzen zufolge ist der nächste Anhörungst­ermin für Tolu für den 26. April angesetzt. Die Deutsche mit türkischen Wurzeln war Ende April dieses Jahres in der Türkei festgenomm­en worden. Nach Angaben der Linken-Abgeordnet­en und Prozessbeo­bachterin Heike Hänsel muss sich Tolu jeden Montag bei den Behörden melden. Ihr werden Mitgliedsc­haft in einer Terrororga­nisation und Terrorprop­aganda vorgeworfe­n. Darauf stehen bis zu 20 Jahre Haft. Sie selbst hat die Vorwürfe zurückgewi­esen.

Die Bundesregi­erung wirft der Türkei vor, Tolu und weitere Deutsche aus politische­n Gründen zu inhaftiere­n. Der Menschenre­chtler Peter Steudtner war im Oktober aus türkischer Haft freigekomm­en. Die türkischen Behörden stehen wegen ihres Vorgehens gegen mutmaßlich­e Unterstütz­er des gescheiter­ten Militärput­sches internatio­nal in der Kritik. Seither wurden 50.000 Menschen festgenomm­en.

Derzeit dürfen 28 deutsche Staatsange­hörige nicht aus der Türkei ausreisen

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