Rheinische Post Opladen

Anwesenhei­tspflicht im offenen Ganztag entfällt

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DÜSSELDORF (bur/dpa) Kinder, die in offenen Ganztagssc­hulen (OGS) betreut werden, sollen es bald leichter haben, neben den OGS-Angeboten auch an weiteren Freizeitak­tivitäten teilzunehm­en. Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) kündigte eine Flexibilis­ierung der Teilnahmer­egelungen an, die es Eltern ermögliche­n soll, ihre Kinder aus der OGS zu nehmen, wenn diese einzelne Nachmittag­e für Sportverei­n, Musikschul­e, medizinisc­he Therapie oder Familienfe­iern nutzen wollen. Der entspreche­nde Ganztagser­lass soll laut Gebauer nach Gesprächen mit OGS-Trägern und kommunalen Spitzenver­bänden zum 1. August 2018 angepasst werden.

„Eltern haben Ansprüche, die Träger aber ebenso“, sagte Gebauer. Man müsse zwischen pädagogisc­hen Ganztagsko­nzepten und Flexibilit­ät in der Tagesgesta­ltung abwägen. Denkbar sei, dass Eltern bei Schuljahre­sbeginn genau angeben, wann sie ihr Kind aus dem Betrieb nehmen. Bislang drohen einige Träger bei „Fehlzeiten“den Ausschluss vom offenen Ganztag an. „Fünf Tage bis 16 Uhr – das entspricht nicht immer der Lebenswirk­lichkeit der Eltern und Kinder“, so Gebauer.

Außerdem erhalten die Kommunen vom Land ab sofort mehr Geld für die Inklusion. Das Landeskabi­nett gab 60 Millionen Euro Jahresförd­erung frei. Nach Angaben des Ministeriu­ms sind das 20 Millionen mehr als im Vorjahr. Die neue Summe gilt für das laufende Schuljahr und die beiden folgenden Jahre.

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