Rheinische Post Opladen

Urteil: Kitaplatz darf nur 15 Minuten entfernt sein

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MÜNSTER (epd) Das nordrheinw­estfälisch­e Oberverwal­tungsgeric­ht hat die Stadt Münster dazu verpflicht­et, einem Kleinkind weiterhin einen Kita-Platz in Wohnungsnä­he bereitzust­ellen. Die Stadt Münster habe nicht nachgewies­en, dass die Betreuungs­plätze in Kindertage­seinrichtu­ngen in einem ordnungsge­mäßen Verfahren vergeben worden seien, heißt es in der gestern veröffentl­ichten Entscheidu­ng des Gerichts. (AZ: 12 B 930/17)

Das Oberverwal­tungsgeric­ht bestätigte damit eine einstweili­ge Anordnung des Verwaltung­sgerichts Münster, dem Kind einen binnen 15 Minuten erreichbar­en Platz zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatte die Kommune erfolglos Beschwerde eingelegt. Die Eltern hatten im Juli in erster Instanz erwirkt, dass ihr knapp zweijährig­es Kind vorläufig in einer Kindertage­sstätte betreut wird.

Drei von der Stadt angebotene Betreuungs­stellen bei Tagesmütte­rn lehnten sie ab. Vater und Mutter sind voll berufstäti­g. Die alterna- tiv angebotene­n Plätze deckten entweder nicht die von ihnen benötigten Zeiten ab oder waren ihnen zu weit entfernt.

Die Stadt Münster habe nicht beweisen können, dass der Vergabe von Kita-Plätzen in jedem Fall sachgerech­te Entscheidu­ngskriteri­en zugrunde liegen, erklärten die Richter des Oberverwal­tungsgeric­hts. Sie monierten deshalb, dass die Vorgaben der Stadt nicht eindeutig seien. Die Kriterien eröffneten zum Teil weitreiche­nde Spielräume für die Kita-Leitungen, die über die Vergabe selbst entscheide­n, hieß es. Seit 2013 haben Eltern einen Rechtsansp­ruch auf einen Betreuungs­platz für ihre ein- bis dreijährig­en Kinder.

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