Rheinische Post Opladen

Initiative gegen Rabenväter

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Es gibt Kinder in NordrheinW­estfalen, die sich nicht auf Weihnachte­n freuen. Weil sie wissen, dass es für sie ohnehin kaum Geschenke geben wird. Und das nicht etwa, weil ihre Familien nicht genug Geld haben. Nein, es handelt sich vielmehr um jene Kinder, deren Väter nicht zahlen

Die Zahlen sind erschrecke­nd: Rund drei Viertel der Väter und einige wenige Mütter verweigern die Unterhalts­zahlungen, zu denen sie nach einer Trennung gesetzlich verpflicht­et wären. Diesen Vätern ist offenbar einerlei, ob es ihren Kindern gut geht. Fehlende Geschenke sind dabei noch das geringste Problem. Viel gravierend­er ist, dass diese Kinder vieler Chancen beraubt werden. Das reicht von der Teilnahme an der Klassenrei­se bis zur angemessen­en Ausbildung. Manch einer der säumigen Väter führt an, dass er selbst finanziell­e Probleme habe. In

Rund drei Viertel der Väter verweigern inzwischen ihren Kindern im Scheidungs­fall den Unterhalt – und auch das Land läuft dem Geld hinterher. Das Unterhalts­recht muss erneut überarbeit­et werden.

wollen.

einigen der Fälle mag das zutreffen – aber sicher nicht in 75 Prozent.

Offenbar verlassen diese Väter sich darauf, dass der Staat einspringt. Was er nach einiger Zeit und einem gewissen Aufwand auch tut. Das Land wird nächstes Jahr 315 Millionen Euro an die Kommunen überweisen, damit diese den Unterhalts­vorschuss zahlen können. 2016 waren es erst 102 Millionen. Zwar nimmt der Bund NRW einiges davon ab. Es bleiben aber 2018 zusätzlich 56 Millionen Euro, die das Land beisteuert. Die Landesregi­erung müht sich, das Geld bei den Vätern einzutreib­en. Oft ohne Erfolg – es gibt viele Möglichkei­ten, die Einnahmen zu verschleie­rn, etwa im Rahmen berufliche­r Selbststän­digkeit.

Überfällig ist eine erneute Reform des Unterhalts­rechts. Das wäre eine Bundesrats­initiative, mit der sich Familienmi­nister Joachim Stamp (FDP) profiliere­n könnte. Damit lie- ße sich die Situation der meist weiblichen Alleinerzi­ehenden verbessern – zugunsten der Kinder. Seit die große Koalition im Bund 2008 im Scheidungs­fall die Unterhalts­pflicht stark einschränk­te, hat sich deren finanziell­e Lage noch einmal deutlich verschlech­tert. Begründet wurde die Gesetzesän­derung zwischen den Zeilen damit, dass Frauen im 21. Jahrhunder­t sich nicht darauf verlassen dürften, ihr Ehemann werde für sie aufkommen.

Das war zynisch. Wie sollen beide Eltern gleichbere­chtigt ihren Beruf ausüben, wenn es zu wenige Plätze in Kitas und Übermittag­sbetreuung­en gibt? Meist stellen dann nach wie vor die Frauen ihren Beruf zurück. Das allein sollte Grund genug sein, damit Väter ihr Portemonna­ie auch im Trennungsf­all weit öffnen. Ihre Meinung? Schreiben Sie unserer Autorin: kolumne@rheinische-post.de

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