Rheinische Post Opladen

NRW legt zweites „Entfesselu­ngspaket“vor

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DÜSSELDORF (rky) Die schwarz-gelbe Landesregi­erung hat ein zweites Maßnahmenp­aket beschlosse­n, mit dem die Wirtschaft angekurbel­t werden soll. NRW-Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart (FDP) stellte die insgesamt 23 Punkte in der Staatskanz­lei vor („Entfesselu­ngspaket II“).

Bisher werden weniger als zehn Prozent der Rechnungen an das Land digital übermittel­t, es sollen durch entspreche­nde Vorgaben viel mehr werden. Um Schwarzarb­eit zu bekämpfen, sollen die Behörden und der Zoll Daten sehr viel besser austausche­n – so könne abgegliche­n werden, ob möglicherw­eise Baufirmen hohe Aufträge vom Land erhalten, aber offiziell nur wenige Mitarbeite­r bezahlen. „Datenanaly­se kann da helfen“, sagte Pinkwart. Zudem sollen Gründer schneller eine Steuernumm­er erhalten und Mitarbeite­r einfacher beteiligen können.

NRW rückt ganz von dem Grundsatz ab, dass pro Tag nicht mehr als fünf Hektar neue Fläche verbraucht werden dürfen. Die frühere rot-grüne Landesregi­erung hatte dieses Ziel als Vorgabe im Landesentw­ick- lungsplan (LEP) auch schon gestrichen. Das umstritten­e Gewerbegeb­iet New Park in der Emscher-Lippe-Region soll entwickelt werden – um dies zu erleichter­n, soll der Mindestflä­chenbedarf für eine Erstansied­lung von 80 Hektar auf 50 Hektar gesenkt werden.

Als weiteres Ziel soll der Abbau von Kies oder Sand deutlich erleichter­t werden – ein für den Niederrhei­n sensibles Thema. So soll ein Abbaugebie­t künftig wieder für eine 25-jährige Betriebsze­it vorgesehen sein statt bisher nur für 15 bis 20 Jahre. Als Ergebnis könnte die ein- zelne Kiesgrube ungefähr ein Viertel größer werden. In Regionalpl­änen soll es keine verpflicht­ende Festlegung von Vorranggeb­ieten für solche Gruben mehr geben – sie können also flexibler arbeiten.

In Regionalpl­änen soll es keine Vorranggeb­iete mehr für Windkrafta­nlagen geben. Möglicherw­eise wird die neue Regel, wonach es zwischen Windkraftr­ädern und Wohngebiet­en mindestens 1500 Meter Abstand geben muss, auch in den LEP kommen. Pinkwart gab allerdings bekannt, dass große Solaranlag­en künftig einfacher zugelassen werden sollen –die Anlagen stören ja auch weniger.

Die umstritten­e Vorrangreg­elung im alten LEP für die zwei Flughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn wird aufgehoben. Künftig sollen auch die Airports in Münster/Osnabrück, Dortmund, Paderborn und Weeze als „landesbede­utsam“eingestuft werden. Auf Nachfrage unserer Redaktion erläuterte Pinkwart, dass es nicht darum gehe, Flüge vom überlastet­en Flughafen Düsseldorf zu verlagern. Aber es solle kleineren Airports wie Paderborn leichter fallen, Unternehme­n anzusiedel­n.

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