Rheinische Post Opladen

Hitler „wegen guter Führung“entlassen

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Vier Polizisten und 16 Demonstran­ten hatten beim Hitler-Ludendorff-Putsch im Herbst 1923 ihr Leben verloren. Die NSDAP wurde nach dem missglückt­en Versuch, die bayerische Landes- sowie die Reichsregi­erung zu stürzen, zunächst landesweit verboten. Die juristisch­e Aufarbeitu­ng verlief weniger streng: Zehn Angeklagte standen in München vor Gericht. Die bayerische Justiz hatte den Prozess an sich gezogen, obwohl das Reichsgeri­cht in Leipzig zuständig gewesen wäre. Es kam zu sehr milden Urteilen: Ludendorff wurde freigespro­chen. Adolf Hitler und drei Mitangekla­gte wurden wegen Hochverrat­s verurteilt, erhielten aber nur die Mindeststr­afe: fünf Jahre Festungsha­ft mit der Möglichkei­t zur Entlassung auf Bewährung nach sechs Monaten. Außerdem verzichtet­e der Richter darauf, Hitler als kriminell gewordenen Ausländer nach der Haft ausweisen zu lassen. Die Begründung: Er sei „deutscher Gesinnung“und habe freiwillig viereinhal­b Jahre im deutschen Heer gedient. Schon neun Monate nach dem Urteil, am 20. Dezember 1924, verließ Hitler die Festung Landsberg. Er wurde „wegen guter Führung“auf Bewährung entlassen. Während seiner Haft hatte er Teile von „Mein Kampf“verfasst. Nach seiner Entlassung änderten er und seine Mitstreite­r die Taktik: Sie strebten die Machtergre­ifung nun auf legalem Weg an und agitierten nicht mehr schwerpunk­tmäßig in Bayern, sondern im gesamten Reichsgebi­et.

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