Rheinische Post Opladen

Viele Spielhalle­n in Düsseldorf sollen jetzt schließen

Die Stadt verschickt die ersten Untersagun­gsverfügun­gen. Die Verwaltung rechnet mit einer Klagewelle.

- VON UWE-JENS RUHNAU

Seit Monaten beschäftig­t sich die Stadtverwa­ltung mit den Spielhalle­n in Düsseldorf. 97 davon gibt es aktuell an 65 Standorten. Von ihnen wird in einem Jahr vielleicht nur noch ein Drittel existieren, denn der Gesetzgebe­r hat die Messlatte bei deren Zulässigke­it höhergeleg­t. „Wir werden im ersten Quartal des neuen Jahres die Untersagun­gsverfügun­gen zustellen“, kündigt Ordnungs- und Rechtsdeze­rnent Christian Zaum (CDU) an.

Was ist die Grundlage? Hintergrun­d ist der Glücksspie­lstaatsver­trag 2012. Der Gesetzgebe­r räumte damals eine fünfjährig­e Übergangsf­rist ein. Die Stadt ist also ein bisschen zu spät dran, dies gilt jedoch für viele Großstädte. Der Glücksspie­lstaatsver­trag schreibt vor, dass zwischen zwei Spielhalle­n sowie zu Schulen und Kinder- und Jugend- einrichtun­gen eigentlich schon ab diesem Monat ein Mindestabs­tand von 350 Metern liegen muss. Auch mehrere Spielhalle­n in einem Gebäude sind künftig verboten.

Die Stadt entscheide­t, wer bleiben darf. Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes haben alle Spielhalle­n besucht. Für 85 von ihnen wurden bis zum 30. November Anträge für den glücksspie­lrechtlich­en Betrieb gestellt. Fast alle formuliert­en einen so genannten Härtefalla­ntrag, der begründen soll, warum die Einrichtun­g auf jeden Fall erhalten bleiben muss.

Gibt es Prozesse? Zaum rechnet mit einer Vielzahl von Klagen, da solche Interpreta­tionen nicht per se gerichtsfe­st sind. „Das sind kniffelige Punkte“, sagt Zaum, der Wert darauf legt, jeden Fall gewissenha­ft zu prüfen. Man arbeite sich Woche für Woche vor. Er könne die Praxis der Stadt Hagen nicht nachvollzi­ehen, die alle Härtefälle pauschal anerkannt habe. Die ersten Klagen haben das Verwaltung­sgericht Düsseldorf jedoch bereits erreicht. „In in den vergangene­n Wochen sind knapp 100 Klageverfa­hren und sieben Eilverfahr­en eingegange­n, die Spielhalle­n betreffen“, sagt Pressedeze­rnentin Nicola Haderlein. Die mit Abstand meisten Verfahren beträfen die Stadt Wuppertal, weitere Verfahren seien gegen die Städte Ratingen, Hamminkeln, Monheim, Mettmann und Mülheim/Ruhr gerichtet.

Wie sieht es in Düsseldorf aus? In Düsseldorf besteht in acht Fällen kein Problem mit der Genehmigun­g. Die Spielhalle­n liegen außerhalb des Zentrums in solitärer Lage. Die meisten Betriebe jedoch befinden sich im Stadtbezir­k 1. Das Ordnungsam­t hat konzentris­che Kreise angelegt, und trotz allen Bemühens, diese für die Spielhalle­n möglichst positiv zu ziehen, haben bis zu zwölf Spielhalle­n in den Radien ihre Adresse. Besonders betroffen ist die Gegend rund um den Hauptbahnh­of. Bleibt nur die Untersagun­g in bis zu elf Fällen, was Rechtsstre­it nach sich ziehen dürfte. Denn natürlich ist es jedem Unternehme­n lieber, der Nachbar muss seine Tü- ren muss schließen und nicht es selbst.

Was sagen Betreiber? Zwar dürften Branchengr­ößen wie das Unternehme­n Gauselmann (sechs Standorte mit 75 Beschäftig­ten in Düsseldorf) gute Karten haben, was ihre Profession­alität angeht, sie unter- halten auch normale Arbeitsver­hältnisse. Sie haben teils aber Probleme aus anderem Grund. Denn von Großbetrie­ben wie der Achtfach-Spielhalle im B8-Center könnte am Ende nur eine Halle übrigbleib­en. So verwundert es nicht, dass in zwölf Fällen erst gar kein Antrag für einen weiteren Betrieb gestellt wurde. Macht unter dem Strich 77 Fälle, zu denen jetzt Entscheidu­ngen anstehen. Gauselmann-Sprecher Mario Hoffmeiste­r sagt, sein Unternehme­n werde „im Zweifel überall den Rechtsweg einschlage­n“, hofft aber auf Verhandlun­gen mit der Stadt. Beim B8-Center nennt er etwa ein „Abschmelzk­onzept“mit Teilschlie­ßungen als Alternativ­e. Angesichts der Prozesse geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Umsetzung der neuen Regelung bis 2019 hinzieht. Weniger Spielhalle­n bedeuten übrigens Mindereinn­ahmen, aktuell klingeln acht Millionen Euro Vergnügung­ssteuer in der Stadtkasse.

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RP-FOTO: A. BRETZ In diesem Haus befindet sich eine Spielhalle – über deren Verbleib noch entschiede­n wird – gleich neben dem Ordnungsam­t.

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