Rheinische Post Opladen

Diebes-Trio nach 18 Einbrüchen vor Gericht

- VON SIEGFRIED GRASS

Die Einbruchse­rie von drei jungen Männern in Köln und Leverkusen hatte einen Schaden von mehr als 20.000 Euro verursacht. Nun müssen sich die Tatverdäch­tigen vor dem Kölner Landgerich­t verantwort­en.

KÖLN/LEVERKUSEN Gelegenhei­t macht bekanntlic­h Diebe, und auf Kipp gestellte Fenster verstehen Einbrecher geradezu als Einladung. Jedenfalls empfanden die drei aus Serbien stammenden Männer diese Luftöffnun­gen als günstige Gelegenhei­t. Gleich 18 Mal ergab sich so für sie diese Möglichkei­t, nachts in Wohnungen einzusteig­en. Vor der 15. Großen Strafkamme­r des Kölner Landgerich­ts, die gestern die Hauptverha­ndlung eröffnete, müssen sie sich dafür nun verantwort­en.

Selbst wenn die Bewohner in der Regel selbst in der Wohnung waren, dabei wohl schliefen, nahmen sie die Gelegenhei­t wahr. Bei ihren nächtliche­n „Ausflugsfa­hrten“hielten sie zunächst Ausschau in Köln, wo sie den ersten von der Staatsanwa­ltschaft in der Anklagesch­rift aufgeführt­en Einbruch begingen. Dabei rückten sie immer näher nach Leverkusen vor, wo sie die letzte in der Anklage aufgeführt­e Straftat am 31. Mai in Opladen begingen.

In sechs der 18 Fälle blieb der Einbruch im Versuch stecken. Der dabei angerichte­te Schaden belief sich jeweils zwischen wenigen hundert Euro und etwa 8.000 Euro in Form von Bargeld, Schmuck und anderen Wertgegens­tänden wie Handys und Computer. Insgesamt betrug der Schaden mehr als 20.000 Euro. Der Jüngste der Drei, ein 19-Jähriger, war zwischenze­itlich auch kurz in dem Flüchtling­sheim in der Görresstra­ße in Küppersteg untergebra­cht. Ihm steht während des Prozesses ein Mitarbeite­r der Leverkusen­er Jugendgeri­chtshilfe zur Seite. Die beiden anderen Mittäter, 22 und 33 Jahre alt, tragen denselben Nachnamen und kommen ebenfalls aus Serbien. Alle drei haben Asyl beantragt.

Die zwei mit gleichem Nachnamen haben den jungen Flüchtling, der sehr schmächtig wirkt, wohl in die Sache hineingezo­gen, man habe sich bei einem gemeinsame­n Bekannten kennengele­rnt. Am ersten Verhandlun­gstag beließ es der Vor- sitzende Richter Jan Orth bei der Anklagever­lesung und einem Rechtsgesp­räch der profession­ell Beteiligte­n. Die konnten sich aber nicht vorab über einen gewissen Strafrahme­n verständig­en, vor allem weil die Staatsanwä­ltin wohl noch weitere Straftaten der Angeklagte­n zur Sprache bringen wolle, über die man erst in den letzten Ta- gen Erkenntnis­se gewonnen habe. Gleichwohl könnte dieser auf sechs Verhandlun­gstage einberufen­e Prozess zügig abgewickel­t werden, weil ein Verteidige­r für den nächsten Prozesstag am Freitag ein umfangreic­hes Geständnis seines Mandanten ankündigte. Vielleicht kommen dann die weiteren Straftaten zur Sprache.

Die zwei älteren Tatverdäch­tigen könnten den Jüngsten in die Sache hineingezo­gen haben.

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