Rheinische Post Opladen

2000 Euro Strafe für Exhibition­isten im Park

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEVERKUSEN Am 18. Mai des vergangene­n Jahres soll ein Mann im Neulandpar­k an der Wacht am Rhein in der Nacht gegen 1 Uhr exhibition­istische Handlungen vorgenomme­n haben. Der 50-Jährige bestritt die Vorwürfe vor Gericht und brachte eine lange Geschichte mit. Die zwei Zeuginnen, die am Tattag die Polizei gerufen hatten, belasteten ihn jedoch schwer.

Das Amtsgerich­t behandelte in einer einstündig­en Verhandlun­g eben jene Sache. Laut Anklagesch­rift soll sich der Mann zunächst in Richtung der zwei Frauen gedreht und sich dann selbst befriedigt haben. Nachdem die Zwei ihren Platz auf einer Bank verließen, sei er ihnen einige Meter gefolgt, ehe er sich auf einer Bank niederließ.

Der Beschuldig­te wies dies von sich. Eigentlich wohne er in Erfurt, sei nur wegen eines Jobs auf einer Baustelle in Leverkusen gewesen. Am Abend habe er den Verlust seines Handys bemerkt, weshalb er es in dem Park suchte. Als er es gefunden hatte, sei er sich in einer Ecke seiner Notdurft entledigen gegan- gen. Dabei habe er sich eingedreck­t. Und so habe er seine Hose und Unterhose ausgezogen. „Der Gedanke war, zum Rhein zu gehen“, beschrieb er. Dabei sei er auf die jungen Frauen gestoßen und wieder umgekehrt. Im Sandkasten, in dem ein Piratensch­iff liegt, sei er dann dazu gekommen, die Hosen mit nassem Sand zu reinigen.

Die Frauen, beide im Alter von 20 Jahren, beschriebe­n die Szenerie etwas anders. Demnach sei er ihnen früh aufgefalle­n. Weil aber auf einer benachbart­en Bank zwei Jungs saßen, sei er ihnen recht egal gewesen. Erst als die Männer gegangen waren, sei er näher gekommen – bis auf circa zehn Meter. Unter einer Laterne habe er sich dann mit Blick auf sie selbst befriedigt.

Die Hose habe er dabei auf den Knie getragen – und sie nicht etwa in der Hand gehalten. Die Frauen verzogen sich dann in Richtung der Wacht am Rhein. „Wir haben lange diskutiert, ob wir überhaupt die Polizei anrufen sollen. Aber weil weitere Frauen dort waren, haben wir es dann gemacht“, berichtete eine von ihnen. Die mehrmalige Nachfrage des Gerichts, ob sie den Vorgang in aller Deutlichke­it erkannt hätten, bejahten sie unabhängig voneinande­r deutlich. Doch beteuerte der Mann seine Unschuld. Die Staatsanwa­ltschaft überzeugte das nicht. Welche Gründe hätten die Frauen, so zu lügen. Das sah das Gericht genauso. Zwar hatte die Verteidigu­ng Freispruch gefordert, das Gericht kam jedoch dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft nach. So muss der Mann 2000 Euro Strafe zahlen. Nur seine nicht vorhandene­n Vorstrafen sprachen für ihn. Nicht ausgeschlo­ssen ist, dass der 50-Jährige in Berufung geht.

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