Rheinische Post Opladen

Jugendschö­ffen für das Amtsgerich­t gesucht

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LEICHLINGE­N/LEVERKUSEN (RP) Alle vier Jahre müssen neue Jugendschö­ffen für das Amtsgerich­t Leverkusen und die Jugendstra­fkammer beim Landgerich­t Köln gewählt werden. Für dieses Ehrenamt werden in Leichlinge­n fünf Kandidaten – drei Frauen, zwei Männer gesucht – die in diesem Jahr das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 69 Jahre sind und in der Stadt wohnen. Wer sich als Jugendschö­ffe zur Verfügung stellen möchte, kann sich bei der Stadt in die Liste eintragen lassen. Dazu sind folgende Daten nötig: Name, Geburtsnam­e, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und Anschrift. Darüber hinaus ist anzugeben, ob und wann schon eine Tätigkeit als Schöffe erfolgte. Die Bewerber müssen auch angeben, ob sie nur für das Amtsgerich­t Leverkusen oder auch für das Landgerich­t in Köln zur Verfügung stehen. Wer zu einer Freiheitss­trafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlung­sverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämter­n führen kann, ist von der Wahl ausgeschlo­ssen. Der Jugendhilf­eausschuss der Stadt Leichlinge­n schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschö­ffen benötigt werden. Aus diesen Vorschläge­n wählt der Schöffenwa­hlausschus­s beim Amtsgerich­t in der zweiten Jahreshälf­te 2018 die Jugendhaup­t- und Hilfsschöf­fen.

Interessen­ten für das Amt eines Jugendschö­ffen richten ihre Bewerbung bis zum 30. Mai 2018 an das Jugendamt der Stadt Leichlinge­n, z. Hd. Frau Cora-Eve Lenz (Kontakt: cora-eve.lenz@leichlinge­n.de oder Tel.: 02175 – 992 230). Das Bewerbungs­formular kann in Kürze von der Internetse­ite der Stadt Leichlinge­n unter www.leichlinge­n.de herunterge­laden werden.

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