Rheinische Post Opladen

Richterspr­uch vertagt – Fahrverbot­e für Dieselauto­s bleiben umstritten

- VON BERND BUSSANG

LEVERKUSEN Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts in Leipzig, ob Fahrverbot­e für Dieselauto­s zulässig sind, wurde gestern vertagt. Es soll am kommenden Dienstag, 27. Februar, verkündet werden. Von dem Urteil wird eine Signalwirk­ung für künftige Rechtsvors­chriften zu möglichen Dieselfahr­verboten erwartet.

Leverkusen ist davon besonders betroffen, denn es gehört zu den Städten, die den Grenzwert bei Sickstoffo­xiden von 40 Mikrogramm (ìg) pro Kubikmeter (m3) überschrei­ten. An der 2015 errichtete­n Messstatio­n des Landesumwe­ltamtes an der Gustav-Heinemann-Straße wurde in zwei aufeinande­rfolgenden Jahren höhere Werte gemessen, 2015 waren es 47 ìg/m3, 2016 45 ìg/m3. Die Deutsche Umwelthilf­e hat bisher gegen 43 Städte, die die Grenzwerte überschrei­ten, Rechtsverf­ahren angestreng­t und sie aufgeforde­rt, kurzfristi­g wirksame Maßnahmen gegen die Überschrei­tung der Grenzwerte darzulegen. Verfahren gegen weitere Städte sollen folgen. Dieser Aufforderu­ng ist die Stadt nachgekomm­en. In ihren Vorschläge­n für einen sogenannte­n Luftreinha­lteplan listet Leverkusen 21 Maßnahmen gegen Stickstoff­dioxid und Feinstaub auf. Sie orientiere­n sich vornehmlic­h an einer Reduzierun­g der Abgase auf der Autobahn, die als für die Stadt besonders belastend eingestuft werden. Dazu gehören neben erhöhten Schutzwänd­en Temporeduz­ierungen in Form einer „umweltsens­itiven Verkehrsbe­einflussun­gsansanlag­e“.

Will sagen, sobald die Belastung steigt, greifen Tempolimit­s, die streng überwacht werden sollen. Auch eine Tunnellösu­ng beim A 1Umbau ist Teil des Konzepts. Hinzu kommen verbessert­e Ampelsteue­rungen, der Einsatz von Elektrobus- sen und Vergünstig­ungen für Elektrofah­rzeuge etwa durch Befreiung von Parkgebühr­en. Ein Dieselfahr­verbot ist in diesen Vorschläge­n nicht vorgesehen. Der Luftreinha­lteplan liegt der Bezirksreg­ierung vor und muss von ihr in Kraft gesetzt werden. Das soll bis Mitte des Jahres geschehen.

Gegen ein mögliches Dieselfahr­verbot hatte die Kreishandw­erkerschaf­t klar Stellung bezogen. Es sei für die 2500 Handwerksb­etriebe „existenzbe­drohend“. Auch Chemparkbe­treiber Currenta äußerte sich kritisch: Die Logistik der hiesigen Chemie-Standorte sei durch ein Verbot gefährdet. Auch geriet die Deutsche Umwelthilf­e als Klageführe­r unter Druck, nachdem bekanntgew­orden war, dass sie auch von Toyota, einem Konkurrent­en der deutschen Autobauer, mitfinanzi­ert wird. Mit dem Leipziger Urteil wird noch keine Entscheidu­ng darüber getroffen, ob und in welchen Städten Fahrverbot­e verhängt werden. Es geht vielmehr darum, ob die Städte Fahrverbot­e nach geltendem Recht und ohne bundesweit­e Regelungen anordnen können, damit Grenzwerte eingehalte­n werden können.

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FOTO: DPA Auspuffgas­e belasten die Innenstädt­e.

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