Rheinische Post Opladen

Frau misshandel­t: Bewährung für Angeklagte

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BONN (dpa) Im Fall einer schwer misshandel­ten und vergewalti­gten Frau ist die Angeklagte vom Landgerich­t Bonn zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen die 29-jährige Deutsche wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und unterlasse­ner Hilfeleist­ung ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung. Die Staatsanwa­ltschaft hatte ein Jahr und neun Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigu­ng plädierte auf Freispruch. Der Anwalt der 29-Jährigen kündigte Revision an.

Das Opfer war von der Verurteilt­en und deren Ehemann in dem Haus eines Ehepaares in Ruppichter­oth nahe Bonn misshandel­t und vergewalti­gt worden. Die Vergewalti­gungen gehen laut Gericht auf das Konto des Ehemannes der 29-Jährigen. Er sei der „Haupttäter“, der „Initiator“, sagte der Richter. Ursprüngli­ch war der Mann mitangekla­gt. Vor Prozessbeg­inn war er jedoch gestorben.

Die Taten liegen mehr als vier Jahre zurück: Das Opfer, eine damals 23 Jahre alte Frau, hatte ab Sommer 2013 einige Monate bei dem Ehepaar gewohnt. Kennengele­rnt hatten sich die drei auf einem Feuerwehrf­est. Da die 23-Jährige zu der Zeit keine Wohnung hatte, nahm das ungleiche Ehepaar – sie war 25, er 45 Jahre alt – die junge Frau auf, für 150 Euro Kostgeld im Monat.

Was in den folgenden Monaten passierte, nannte der Richter „mentale Umprogramm­ierung“und „Gehirnwäsc­he“. Immer wieder wurde die Frau schwer misshandel­t, mit Gerten und Bambusstöc­ken – um sie „gefügig“zu machen und ihren Willen zu brechen. Bilder, die auf dem Laptop des Verstorben­en gefunden wurden, zeigten laut Gericht die Verletzung­en der Frau. Immer wieder wurde sie auch vergewalti­gt. Dass die Ehefrau von allen Fällen wusste, sei allerdings nicht zu beweisen, sagte der Richter.

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