Rheinische Post Opladen

Supermarkt-Überfälle – Täter müssen bis zu sieben Jahre in Haft

- VON SIEGFRIED GRASS

LEVERKUSEN/KÖLN Das Urteil im Prozess um die beiden Supermarkt­überfälle auf den Edeka-Markt in Flittard 2016 und den Rewe in Opladen 2017 – es ging und schweren Raubüberfa­ll mit schwerer Körperverl­etzung – ist gefallen. Die vier Angeklagte­n sind gestern vor dem Landgerich­t Köln zu hohen Haftstrafe­n verurteilt worden. Die 23jährige Angeklagte hatte von vornherein ein komplettes Geständnis abgelegt und die drei Mitangekla­gten somit in die Bredouille gebracht.

Den angeklagte­n Italiener, der bei Edeka-Überfall den Marktleite­r per Brecheisen stark verletzt hatte und der Rockergrup­pe Hells Angels zugeordnet wird, verurteilt­e das Gericht zu sieben Jahren Haft. Der Richter entsprach damit dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Der Verteidige­r hatte auf Freispruch plädiert.

Die zweithöchs­te Strafe – fünf Jahre Haft – erhielt die ältere der beiden Halbschwes­tern. Die geständige 23-Jährige muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der Letzte im Quartett, der Stiefsohn der älteren Schwester wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Den Schaden von mehr als 25.000 Euro müssen die Vier ebenfalls an die Opfer zurückerst­atten.

Überrasche­nd war die relativ hohe Strafe für die 23-Jährige, die die Justiz erst auf die Spur der Mittäter gebracht hatte. Am letzten Verhandlun­gstag gestern wurde auch ein zweiter Italiener vorgeführt, der den Fluchtwage­n beim ersten Über- fall in Flittard gefahren haben soll. Er wurde von den italienisc­hen Justizbehö­rden nach Deutschlan­d überstellt, trat nun im Prozess als Zeuge auf. Er machte allerdings von seinem Zeugenverw­eigerungsr­echt Gebrauch. Vom ihm war nichts zu hören. Der Mann muss sich in einem gesonderte­n Gerichtsve­rfahren für seine Beteiligun­g am ersten Überfall verantwort­en. Er war zum Prozessauf­takt nicht greifbar gewesen. Er wurde von der 23-Jährigen gestern als Fahrer des Fluchtwage­ns identifizi­ert.

Ihr Verteidige­r machte in seinem Plädoyer deutlich, dass es im Gerichtssa­al eine Art imaginäre Linie zwischen seiner Mandantin und den übrigen Angeklagte­n gab. Er hatte für eine Strafe von maximal drei Jahren plädiert.

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