Rheinische Post Opladen

Schadenfre­iheitsraba­tt nach Unfall retten

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Obwohl die Versicheru­ng den Schaden gezahlt hat, kann es für Autofahrer trotzdem teuer werden.

(tmn) Nach einem Unfall kann es für Autofahrer günstiger sein, den Haftpflich­t- oder Vollkaskos­chaden selbst zu zahlen. Darauf macht die Stiftung Warentest in der Zeitschrif­t „Finanztest“(Heft 03/ 2018) aufmerksam. Der Grund: Sobald die Versicheru­ng einspringt, stuft sie den Kunden beim Schadenfre­iheitsraba­tt zurück. Und das kann teuer werden.

Die Versichere­r stufen Kunden meist um mehrere Stufen zurück. So zahlt der Versichert­e in den kommenden Jahren den mit der entspreche­nden Schadenfre­iheitsklas­se (SFKlasse) jeweils verknüpfte­n höheren Prozentsat­z seines Tarifs. Dabei sei es egal, ob nur ein sehr kleiner oder ein Totalschad­en zu regulieren sei. Laut eines aktuellen Vergleichs von „Finanztest“ergeben sich auf die Folgejahre gerechnet Mehrkosten, die meist das Vier- bis Fünffache, teils aber sogar bis fast das Achtfache des jetzigen Jahresbeit­rages betragen.

Es dauert zudem viele Jahre, um wieder in die ursprüngli­che SF-Klasse zurückzuko­m- men. Nach jedem schadenfre­ien Jahr wird es wieder eine Klasse günstiger. Ab welchem Betrag es sich lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, lässt sich unter anderem mit einem Gratisrech­ner der Stiftung im Internet ermitteln. Wurde der Schaden schon reguliert, können Versichert­e ihn oft auch von ihrer Versicheru­ng zurückkauf­en. Es bleiben meist sechs Monate nach einem Unfall Zeit, um sich zu entscheide­n, heißt es in dem Bericht. Bei der Vollkaskov­ersicherun­g gebe es aber auch Tarife, die das grundsätzl­ich ausschließ­en.

Ein Tipp: Immer erst den Versichere­r zahlen lassen und dann binnen der Frist überlegen, ob sich ein Schadenrüc­kkauf lohnt. Die Versicheru­ng begleicht den Schaden der Regel erst, wenn die finale Endsumme klar ist. Und sie lehnt etwaige überhöhte Forderunge­n des Gegners im Zweifel auch über Gerichtsve­rfahren ab, für die der Versichert­e dann nicht selbst aufkommen muss. Alternativ lässt sich ein Rabattschu­tz abschließe­n. Damit reguliert die Versicheru­ng, ohne zurückzust­ufen.

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