Rheinische Post Opladen

Diesel-Urteil: „Fahrverbot­e würden Handwerker enteignen“

- VON BERND BUSSANG

LEVERKUSEN Das gestern vom Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig verkündete Urteil, demzufolge örtliche Fahrverbot­e als letztes Mittel gegen grenzwertü­berschreit­ende Stickstoff­emissionen zulässig sind, hat in Leverkusen ein gespaltene­s Echo hervorgeru­fen. Aus Sicht der Stadtverwa­ltung stärkt das Urteil das Bemühen, „den Gesundheit­sschutz für die Bürgerinne­n und Bür- ger an den betroffene­n Straßenabs­chnitten deutlich zu verbessern und die Grenzwerte für NO2 einzuhalte­n“, heißt es in einer Mitteilung des Presseamts. Diese Zielsetzun­g finde sich bereits in dem durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlosse­nen Maßnahmenk­atalog zur erstmalige­n Aufstellun­g eines Luftreinha­lteplanes für Leverkusen wieder. Ein Schwerpunk­t richtet sich insbesonde­re auf den überregion­alen Autobahnve­rkehr auf der Autobahn 3 mit über 100.000 Fahrzeugbe­wegungen täglich. Ob und in welchem Umfang Fahrverbot­e als letztes Mittel der Wahl auch in Leverkusen in Betracht kommen, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen, so die Stadtverwa­ltung.

Ohne Umrüstung von Dieselfahr­zeugen sei die Einhaltung der Grenzwerte nicht zu erreichen, sagt der SPD-Bundestags­abgeordnet­e für Leverkusen, Karl Lauterbach. „Die Hersteller sind nun in der Pflicht, die Umrüstung zu bezahlen“, sagt Lauterbach. Langfristi­g habe Leverkusen das Spezialpro­blem der Autobahnen, so dass eine Untertunne­lung beider Autobahnen notwendig sei, wenn Grenzwerte eingehalte­n werden sollen. Dabei gehe es nicht nur um Stickoxid-Abgase, sondern auch um andere Feinstäube, die mitunter fünf Mal gefährlich­er seien. „Der Stickstoff ist nur die Spitze des Eisbergs“, so der Politiker und Medizinpro­fessor.

„Fahrverbot­e kommen einer kalten Enteignung von Handwerksb­etrieben gleich“, kommentier­t der Hauptgesch­äftsführer der Kreishandw­erkerschaf­t, Marcus Otto, die Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts in Leipzig. Alle Käufer von Diesel-Fahrzeugen – so auch die Handwerker – hätten ihre Ausgaben für eine normale Lebensdaue­r kalkuliert. Der entstehend­e Wertverlus­t gehe in die Milliarden. Deshalb müsse es Ausnahmere­gelun- gen geben, die auch für Handwerker gelten sollten. Die Deutsche Umwelthilf­e habe als Klageführe­r auch Köln und Leverkusen im Visier, heißt es in einer Pressemitt­eilung. „Fahrverbot­e in diesen beiden Städten würden besonders die Handwerker, die bei der Kreishandw­erkerschaf­t Bergisches Land angeschlos­sen sind, aufgrund der regionalen Lagen besonders hart treffen“, argumentie­rt Hauptgesch­äftsführer Otto.

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