Rheinische Post Opladen

Denkmalsch­utz: Experte hält an seiner Kritik fest

- VON PETER CLEMENT

Rechtsanwa­lt Manfred Hüttemann bleibt dabei, die Stadt dürfe wegen des Denkmalsch­utzes nicht beschließe­n, das SchlossNut­zungskonze­pt komplett fremdzufin­anzieren. Die sieht das aber anders.

LEVERKUSEN Hat der Leverkusen­er Stadtrat am Montag in letzter Minute einen rechtswidr­igen Beschluss zur Rettung des Schlosses vermieden? Oder trifft die Aussage des Rechtsanwa­lts Manfred Hüttemann, der vor einem solchen Beschluss gewarnt hatte, gar nicht zu, wie die Stadt behauptet? Soviel steht fest: Die städtische­n Äußerungen in der Sitzung haben Kritik ausgelöst. Die weitestgeh­ende stammt von Bürgerlist­en-Chef Erhard Schoofs. Er forderte Oberbürger­meister Uwe Richrath (SPD) jetzt auf, „zu klären, wie es zu dieser gravierend­en Fehlauskun­ft deiner Stadtverwa­ltung kommen konnte“.

Hüttemann hat als Teil einer siebenköpf­igen Gruppe das von allen Seiten gelobte neue Nutzungsko­nzept für die Zukunft das Museums Morsbroich erarbeitet. In einem Schreiben wenige Tage vor der Ratssitzun­g hatte er jedoch einen Beschluss des Finanzauss­chusses kritisiert, der besagte, der Stadt dürften bei der Umsetzung dieses Konzeptes keine Kosten entstehen.

Mit Hinweis auf städtische Denkmalsch­utz-Zuständigk­eiten hatte Hüttemann vor „unweigerli­ch drohenden juristisch­en Konsequen- zen“gewarnt, sollte diese Version vom Rat übernommen werden. Eine große Mehrheit der Politiker verabschie­dete schließlic­h eine abgeändert­e Formulieru­ng, der zufolge die Finanzieru­ng nun nur noch „weitestgeh­end“über Drittmitte­l erfolgen soll.

Baudezerne­ntin Andrea Deppe zog die Warnung des Experten in der Sitzung in Zweifel. Die Untere Denkmalbeh­örde (also die Stadt selbst) sehe derzeit keine Probleme mit dem Denkmalsch­utz“, sagte sie.

Ein Beispiel: Hüttemann hatte unter anderem „sichtbehin­dernden Aufwuchs“als Verstoß gegen denkmalsch­utzrechtli­che Belange ausgemacht. Beseitigun­gskosten für die Stadt als Eigentümer: rund 89.000 Euro. Der Museumsver­ein hatte schon bei der Präsentati­on des Konzepts bemängelt, die Stadt habe das Gelände über Jahre hinweg sich selbst überlassen und somit einen Investitio­nsstau verursacht. Der scheint sie nun einzuholen.

Im Rathaus wertet man das aber nicht so: „Im aktuellen Zustand“sei die Sicht in Ordnung, ein Einschreit­en „momentan nicht vorgesehen“, hieß es. Einen Verstoß sehe man nicht. Kritik unserer Zeitung an einer „falschen Rechtsauff­assung des Rechtsdeze­rnenten“sei zurückzuwe­isen. Selbst wenn der Rat den Beschluss aus dem Finanzauss­chuss übernommen hätte, wäre das laut Stadt „nicht rechtswidr­ig gewesen“.

Das sieht Anwalt Hüttemann völlig anders. Er wolle keine Eskalation, bekannte er gestern, blieb aber klar bei seiner Auffassung. Wenn die Stadt von einer lediglich eingeschrä­nkten Sichtbezie­hung zwischen dem äußeren Park und dem Schlossgeb­äude spreche, sei das falsch. Während der Monate mit Laub an den Bäumen „gibt es überhaupt keine Sichtbezie­hung“. Davon könne sich jeder demnächst überzeugen: „Wenn die Stadt als Untere Denkmalbeh­örde sich selbst als Eigentümer gegenüber die Auffassung vertritt, es sei dennoch alles in Ordnung, möchte ich das nicht weiter kommentier­en“, fügte er hinzu. Das denkmalrec­htliche Problem werde so jedenfalls nicht gelöst.

Der Bewuchs müsse aber auch ohne Denkmalsch­utz weg, „damit der Park endlich aus seinem Hinterland­dasein befreit und den Bürgern wieder ins Bewusstsei­n gebracht wird“, betonte Hüttemann. Andrea Deppe ließ gestern über die Pressestel­le der Stadt mitteilen, auch sie bleibe bei ihren Äußerungen, werde Hüttemanns Hinweise aber prüfen.

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