Rheinische Post Opladen

Gericht verhängt 1110 Euro Strafe für Parfüm-Diebstahl

- VON JANA EGGEMANN

LEVERKUSEN „Lassen Sie sich das eine Lehre sein“, riet der Richter nach der Urteilsver­kündung den zwei Männern auf der Anklageban­k. Er hatte einen 26-jährigen Tunesier und einen 46-jährigen Algerier wegen Diebstahls schuldig gesprochen. Sie sollen an zwei Tagen im Januar 2016 in der Rossmann-Filiale auf dem Rialto-Boulevard ParfümFlas­chen gestohlen haben. Beide leben in einer Asylunterk­unft in Mönchengla­dbach und sind derzeit ohne Arbeit. Da einer der Angeklagte­n nur bruchstück­haft, der andere gar kein Deutsch sprach, übersetzte ein Dolmetsche­r während der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t in Opladen für sie.

Das Gericht sah es als erwiesen, dass die Angeklagte­n mehrere Parfüm-Flaschen aus der Drogeriefi­liale in Wiesdorf entwendete­n. Am nächsten Tag langten sie laut Anklage erneut zu. Dem Tunesier, so stellte sich während der Verhandlun­g heraus, kann nur eine Tat nachgewies­en werden. Der geständige Algerier hingegen war nachweisli­ch an beiden Tagen beteiligt. Das Muster der Diebe war an beiden Tagen gleich: Duft aus der Verpackung nehmen, leeren Karton wieder ins Regal stellen. Ein Ladendetek­tiv erwischte sie bei ihrem zweiten Diebstahls­versuch und rief die Polizei.

Die fand bei dem 46-Jährigen ein Taschenmes­ser mit einer vier Zentimeter langen Klinge. „Das ist nur ein Schlüssela­nhänger“, sagte der Angeklagte über den Dolmetsche­r aus. Er wurde schon einmal wegen Diebstahls verurteilt. Der zweite Angeklagte lebt seit 2015 in Deutschlan­d. Er ist wegen Körperverl­etzung vorbestraf­t und saß wegen Diebstahls in Bonn sieben Tage in Untersuchu­ngshaft. Auffällig während der Verhandlun­g war seine Vergesslic­hkeit. Er beharrte darauf, nichts gestohlen zu haben, bis der Richter ihm ein Überwachun­gsvideo zeigte. Für den Diebstahl in Wiesdorf wurde er zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

Der 46-jährige Messerbesi­tzer muss etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Staatsanwa­ltschaft warf ihm „Diebstahl mit Waffe“vor. Der Richter wertete seine Reue über die Tat als strafmilde­rnd. Der Mann muss 1110 Euro Geldstrafe zahlen. Ein dritter Tatverdäch­tige, der ebenfalls beteiligt gewesen sein soll, konnte bisher nicht identifizi­ert werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany