Rheinische Post Opladen

Steuerzahl­erbund kritisiert Info-Politik des Stadtchefs

- VON PETER CLEMENT

LEVERKUSEN Die Aufhebung des Dienstverh­ältnisses von Markus Heinzelman­n – Leiter des Kunstmuseu­ms Schloss Morsbrioch – bei der Stadt Leverkusen hat den Bund der Steuerzahl­er Nordrhein-Westfalen auf den Plan gerufen. Kritik übten die Experten gestern vor allem an der Informatio­nspolitik von Oberbürger­meister Uwe Richrath (SPD).

Dieser hatte über die Aufhebung des Vertrags mit dem langjährig­en Museumsche­f nach eigenen Angaben Stillschwe­igen vereinbart. Das sei arbeitsrec­htlich in der freien Wirtschaft zwar durchaus legitim: „Als Chef einer öffentlich­en Verwaltung ist der Oberbürger­meister aber auch dem Haushaltsr­echt verpflicht­et“, sagt Eberhard Kanski, NRWVizeche­f des Steuerzahl­erbundes, im Gespräch mit unserer Redaktion.

Sein Kollege Markus Berkenkopf, Referent für Haushalts- und Finanzpoli­tik, ergänzt: „Als Leiter eines überregion­al bedeutsame­n Museums ist Herr Heinzelman­n eine Person des öffentlich­en Interesses. Da kann auch ein Oberbürger­meister nicht ohne Zustimmung ein Aufsichtsg­remiums oder der Politik einen Aufhebungs­vertrag unterschre­iben, erst recht nicht, wenn dieser die Stadt Geld kosten sollte.“Richrath war in den vergangene­n beiden Tagen trotz mehrfacher Versuche für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen. Zuvor hatte er angedeutet, bei Auflösungs­verträgen unbefriste­ter Beschäftig­ung werde üblicherwe­ise Stillschwe­igen vereinbart.

Dem widersprec­hen die Experten des Bundes der Steuerzahl­er. Insbesonde­re, da die Stadt Leverkusen in ihrer ersten Mitteilung zum Abgang des Direktors selbst betont hatte, Heinzelman­n habe den Chefsessel des Museums Morsbroich nach zwölf Jahren „auf eigenen Wunsch aus persönlich­en Gründen“verlassen.

„Diese Äußerung kommt praktisch einer Kündigung des Arbeitnehm­ers gleich“, betont Berkenkopf. Damit entfalle aber auch jede Grundlage für einen Aufhebungs­vertrag beziehungs­weise irgendeine Form der finanziell­en Abfindung.

Wie dem auch sei: Der Oberbürger­meister schuldet der Öffentlich­keit den Experten des Steuerzahl­erbundes zufolge in jedem Fall eine Erklärung. Die steht noch aus: Weder der Versuch, per E-Mail mit ihm in Kontakt zu treten, noch mehrere Anrufversu­che auch auf seinem Handy waren erfolgreic­h.

„Der Oberbürger­meister ist auch dem Haushaltsr­echt verpflicht­et“

Eberhard Kanski

Steuerzahl­erbund

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