Teenager feiern – Disco-Besitzer muss Strafe zahlen
(sg) 1000 Euro muss ein Gastronom dafür zahlen, dass er im vergangenen Oktober eine Teenie-Gruppe ihn seiner Disco feiern ließ. Bürger hatten in der Halloween-Nacht eine Streife des städtischen Ordnungsund Servicedienstes (OSD) in der Nähe des Bahnhofs angesprochen und darauf hingewiesen, dass sich in der Diskothek mehrere Minderjährige aufhielten.
Tatsächlich trafen die OSD-Mitarbeiter bei ihrer anschließenden Kontrolle drei Jugendliche an, von denen zwei erst 17, der dritte sogar erst 16 Jahre alt war. Während den OSDlern schon beim Betreten des Lokals aufgefallen war, dass diese drei Gäste augenscheinlich zu jung waren, um sich nach Mitternacht in einer Disco aufzuhalten, soll sich der 54-Jährige Betreiber des Clubs zunächst uneinsichtig gezeigt haben. Auch, dass die jugendlichen Disco-Gäste in dem Lokal rauchten, wollte er einem Bericht des OSD zufolge nicht als seinen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz betrachten. Jetzt aber hat er die Verurteilung auch wegen Verletzung der Jugendschutzvorschriften akzeptiert, berichtet die Stadtverwaltung.
Die Jugendlichen hatte der OSD in der Nacht zum 1. November übrigens per Taxi nach Hause geschickt. Das war zuvor mit den jeweiligen Eltern telefonisch so vereinbart worden. Ob es auch für sie Strafen gab, wurde nicht bekannt.