Rheinische Post Opladen

Teenager feiern – Disco-Besitzer muss Strafe zahlen

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(sg) 1000 Euro muss ein Gastronom dafür zahlen, dass er im vergangene­n Oktober eine Teenie-Gruppe ihn seiner Disco feiern ließ. Bürger hatten in der Halloween-Nacht eine Streife des städtische­n Ordnungsun­d Servicedie­nstes (OSD) in der Nähe des Bahnhofs angesproch­en und darauf hingewiese­n, dass sich in der Diskothek mehrere Minderjähr­ige aufhielten.

Tatsächlic­h trafen die OSD-Mitarbeite­r bei ihrer anschließe­nden Kontrolle drei Jugendlich­e an, von denen zwei erst 17, der dritte sogar erst 16 Jahre alt war. Während den OSDlern schon beim Betreten des Lokals aufgefalle­n war, dass diese drei Gäste augenschei­nlich zu jung waren, um sich nach Mitternach­t in einer Disco aufzuhalte­n, soll sich der 54-Jährige Betreiber des Clubs zunächst uneinsicht­ig gezeigt haben. Auch, dass die jugendlich­en Disco-Gäste in dem Lokal rauchten, wollte er einem Bericht des OSD zufolge nicht als seinen Verstoß gegen das Nichtrauch­erschutzge­setz betrachten. Jetzt aber hat er die Verurteilu­ng auch wegen Verletzung der Jugendschu­tzvorschri­ften akzeptiert, berichtet die Stadtverwa­ltung.

Die Jugendlich­en hatte der OSD in der Nacht zum 1. November übrigens per Taxi nach Hause geschickt. Das war zuvor mit den jeweiligen Eltern telefonisc­h so vereinbart worden. Ob es auch für sie Strafen gab, wurde nicht bekannt.

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