Rheinische Post Opladen

Stadt gibt Bestattung in Kolumbarie­n frei

Die Nachfrage in Leichlinge­n ist groß. Angebote gibt es auf den Friedhöfen Kellerhans­berg und Witzhelden.

- VON PETER CLEMENT

LEICHLINGE­N Ursprüngli­ch war es die Bezeichnun­g für einen Taubenschl­ag: Heute versteht man unter einem Kolumbariu­m ein meist oberirdisc­hes Bauwerk, das der Aufbewahru­ng von Urnen oder Särgen dient und in der Regel einem Friedhof oder Krematoriu­m angegliede­rt ist.

Ein Vorreiter in NRW war der Friedhof Am Hohen Ufer in Angelmodde. Dort entstanden im Jahr 2007 die ersten Kolumbarie­nwände Münsters. „Inzwischen werden auf allen städtische­n Stadtteilf­riedhöfen Urnennisch­en in Kolumbarie­nanlagen angeboten“, erklärt ein Sprecher der Münsterane­r Fachstelle für Friedhofsw­esen.

Auch in Leichlinge­n ist die Nachfrage nach Kolumbarie­n groß. Die Grundskulp­tur dafür ist bereits seit 2016 auf dem Waldfriedh­of Kellerhans­berg zu sehen: eine weißschwar­ze Stele aus Granit, die über 16 Kammern verfügt. In jeder Kam- mer können zwei Urnen untergebra­cht werden.

Dieses erste Kolumbariu­m auf dem Friedhof Kellerhans­berg wurde im Jahr 2017 durch zwei weitere ergänzt. Auch der Friedhof Witzhelden hat inzwischen eins. Bis jetzt war es allerdings nicht möglich, darin bestattet zu werden.

Die neuen Grabstätte­n sollten ab April zur Verfügung stehen, da zu diesem Zeitpunkt die Fußwege dorthin fertiggest­ellt sein werden, teilte die Stadt unlängst mit. Dieses Haupthinde­rnis ist inzwischen beseitigt, die Wege zu den Kolumbarie­n sind angelegt.

Perfekt ist dennoch nicht alles: Wegen der schlechten Witterung konnte das Umfeld der Stelen noch nicht gestaltet werden, machte die Stadt jetzt deutlich. Am Kellerhans­berg stehen zurzeit 48 Urnen-Nischen zur Aufnahme von je zwei Urnen zur Verfügung. In Witzhelden sind zunächst 16 Nischen eingericht­et worden. Damit stehen allein am Kellerhans­berg rund 100 Urnen- plätze zur Verfügung. Beide Anlagen sind bei Bedarf erweiterba­r. Bevor die Kolumbarie­n belegt werden können, musste Leichlinge­n allerdings noch eine neue Friedhofs- und Gebührensa­tzung erarbeiten. Diese wurde Anfang März vom Rat der Stadt Leichlinge­n beschlosse­n und tritt ab kommender Woche in Kraft.

Wer sich informiere­n möchte, kann sich an die Friedhofsv­erwaltung wenden unter der Rufnummer 02175/992-346, E-Mail: ulrike.segin@leichlinge­n.de.

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