Rheinische Post Opladen

A1-Initiative stellt Insolvenza­ntrag

- VON LUDMILLA HAUSER

LEVERKUSEN Die Bürgerinit­iative „Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und andere Emissionen“, kurz NGL, hat Insolvenza­ntrag beim Kölner Amtsgerich­t gestellt. Grund ist laut Manfred Schröder vom Vorstand die drohende Zahlungsun­fähigkeit des Vereins. Der hatte gegen den Planfestst­ellungsbes­chluss zum Neubau der A1-Rheinbrück­e beim Bundesverw­altungsger­icht geklagt. Die Klage wurde im Herbst abgelehnt (wir berichtete­n).

Die Prozesskos­ten muss die NGL aber zahlen. Und die hat dabei auf Zuschüsse der ehemaligen Mitstreite­r, der Initiative IFLK und der Bürgerlist­e, gesetzt. „Sie halten sich nicht an ihr Verspreche­n“, klagt Schröder. „Unsere Ex-Partner haben sich der Zahlungsve­rpflichtun­g entzogen.“Von NGL-Seite habe man sich um Verständig­ung bemüht, die anderen aber lehnten eine Beteiligun­g an den Prozesskos- ten ab. Eine rechtliche Beratung habe ergeben: Nur durch die Insolvenz bestehe die Chance, von den anderen Geld zu bekommen, berichtet Schröder. Am 6. April habe der NGL-Vorstand den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens beim Amtsgerich­t in Köln gestellt. Manfred Schröder,

Erhard Schoofs von der Bürgerlist­e, stellt den Fall anders dar: „Wir als Fraktion dürfen kein Geld für Prozesskos­ten ausgeben. Wir haben andere Dinge finanziert, etwa die Beauftragu­ng von Gutachten.“Dafür habe die Fraktion mehr als 80.000 Euro gezahlt. Das sei von vornherein so klar gewesen. Auch die IFLK habe sich etwa durch Benefizakt­io- nen beteiligt. Nur die NGL habe bis heute keine Abrechnung ihrer Ausgaben vorgelegt, moniert Schoofs.

Manfred Schröder sagt, was die Fraktion Bürgerlist­e im Vorfeld bezahlt habe, „hat nichts mit der Klagefinan­zierung zu tun. Die drei Vereine Bürgerlist­e, IFLK und NGL haben gemeinsam die Klage bestritten. Das NGL – weil klageberec­htigt – hat die Klageführu­ng, im Auftrag sowohl der IFLK als auch der Bürgerlist­e, übernommen.“Schoofs sei Koordinato­r des „Klagebündn­isses” gewesen, die Koordinati­on zwischen Sachverstä­ndigen und Klageanwal­t sei über ihn gelaufen – „hier wurden die Kosten generiert“.

Die IFLK habe Tausende Euro an „Spenden für die Finanzieru­ng der Klagekoste­n eingesamme­lt. Diese Gelder sind aber nicht für die Klagekoste­n verwendet worden“, was damit passiert ist, wisse das NGL nicht. Bisher habe „das NGL alleine knapp 50.000 Euro für Rechtsanwa­lt, Gutachter und Gericht bezahlt.“

„Das NGL hat alleine knapp 50.000 Euro für Rechtsanwa­lt, Gutachter und Gericht bezahlt“ NGL-Vorstand

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