Rheinische Post Opladen

Falscher Polizist betrügt Seniorin um 176.000 Euro

- VON SIEGFRIED GRASS

LEVERKUSEN Die echte Polizei warnt vor der falschen: Trickbetrü­ger, die sich als Ordnungshü­ter ausgeben, schlagen immer häufiger zu. Und fast immer sind die Opfer ältere Menschen. Wie ein jetzt begonnener Prozess vor dem Kölner Landgerich­t zeigt, kann der Schaden beträchtli­ch sein. Eine 86-jährige Frau aus Leverkusen verlor 176.000 Euro. Ein weiterer Prozess gegen einen anderen Angeklagte­n wurde fortgesetz­t. Der Mann soll nach derselben Masche Beute gemacht haben.

Eröffnet wurde gestern vor der 13. Großen Strafkamme­r die Hauptverha­ndlung gegen einen 28-Jährigen, angeklagt wegen Betrugs und Erpressung in Leverkusen und Duisburg. An zehn Verhandlun­gstagen will die Kammer drei Fälle einer Betrugsmas­che „falscher Polizeibea­mter am Telefon“beweisen. Alten Menschen wurde suggeriert, ihre Bankvermög­en seien gefährdet. Daher sollten sie zur Bank gehen, das Geld abholen und einem angebliche­n Polizeibea­mten „zur Sicherung“übergeben. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Angeklagte­n vor, von einer 86-jährigen Leverkusen­erin auf diese Weise 176.000 Euro ergaunert zu haben. Bei einem 89-jährigen Duisburger blieb es bei dem Versuch, weil dieser die Polizei einschalte­te.

Schon am ersten Tag machte der Vorsitzend­e Richter deutlich, dass man beide Geschädigt­en wegen ihres Alters und der durch eine Aussage vor Gericht zu hohen gesundheit­lichen, vor allem aber emotionale­n Belastung absehen werde. Dafür werde das Gericht die von der Polizei bei der Vernehmung gemachten Aussagen vorlesen.

Der zweite Prozess unter dem Stichwort „falscher Polizist“läuft vor der 1. Großen Strafkamme­r. Ein 24-Jähriger muss sich wegen seiner Betrugsmas­che verantwort­en. Sie wurde ausgeführt in Leverkusen, Kiel, Berlin und Neubranden­burg, der Schaden beläuft sich auf 47.000 Euro.

Dahinter steckt eine Bande, die von der Türkei aus agiert. Der „Onkel“des Angeklagte­n fädelt, so lautet der Vorwurf, die betrügeris­chen Fälle aus der Türkei ein, die verbunden sind mit der Legende einer Erpressung. Sie funktionie­rt so: Gegen die Opfer sollten angeblich in der Türkei Haftbefehl­e vorliegen, gaben die Betrüger vor. Die deutschen Behörden müssten Amtshilfe leisten. Dem könnten die Opfer nur mit der Zahlung einer Kaution an die vermeintli­chen Polizisten entgehen. Die Aufgabe des aus Mönchengla­chbach stammenden Angeklagte­n war es, die Gelder einzutreib­en. Dazu bediente er sich einer geistig behinderte­n Frau und eines nicht geschäftsf­ähigen jungen Mannes und deren Konten. Nach Einbehaltu­ng einer „Provision“transferie­rte er das Geld zum Onkel in die Türkei.

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