Rheinische Post Opladen

Nach Verdi-Klage: Händler müssen zittern

Nach dem Aus für den verkaufsof­fenen Sonntag übermorgen in Wiesdorf legt die Stadt keine Beschwerde ein. Die Gewerkscha­ft, die den Stopp bei Gericht erwirkt hat, will weitere Sonntage prüfen.

- VON LUDMILLA HAUSER

LEVERKUSEN Über dem Europaring flatterte gestern das Werbe-Banner für den Kaufsonnta­g heiter im Wind. Hinter den Kulissen des CityEinzel­handels aber dürfte die Stimmung alles andere als heiter sein. Das Verwaltung­sgericht Köln hat dem Eilantrag der Gewerkscha­ft Verdi stattgegeb­en und den verkaufsof­fenen Sonntag übermorgen untersagt (wir berichtete­n).

Oberbürger­meister Uwe Richrath kommentier­t: „Das Datum des verkaufsof­fenen Sonntages ist seit letztem Jahr bekannt, die Planungen der Veranstalt­er als auch der Geschäftsb­etreiber sind längst abgeschlos­sen. Es ist mir vollkommen unverständ­lich, dass der Rechtsweg durch die Gewerkscha­ft Verdi derart kurzfristi­g beschritte­n wurde. Dies kann sicherlich auch nicht im Interesse der Beschäftig­ten sein.“

Auch Hans-Peter Teitscheid von der Werbe- und Fördergeme­inschaft Schlebusch gibt das Manöver Rätsel auf. In Schlebusch hatten die Händler vergangene­n Sonntag zum Fest „Blühendes Schlebusch“geöffnet. Vieles sei nun Spekulatio­n – auch das, was er dann sagt: „Vielleicht ist diese Kurzfristi­gkeit beabsichti­gt, damit den Werbegemei­nschaften wegen dieses Risikos die Lust an Kaufsonnta­gen vergeht.“

Fakt ist: Die Kaufsonnta­ge werden meist in der letzten Ratssitzun­g vor der Sommerpaus­e im Vorjahr beschlosse­n. In Wiesdorf, Schlebusch und Opladen sind für 2018 je vier geplant, in Opladen soll der erste Anfang Mai sein. Die Planung für 2019 läuft bereits. Und die Unsicherhe­it ist nun da: „Wie sollen wir uns für 2019 verhalten? Die Termine stehen fest. Wir können nur die Tage beantragen und müssen abwarten“, sagt Teitscheid. Er hatte vermutet, dass Verdi eher gegen das neue Gesetz zu Kaufsonnta­gen von Ende März klagt. „Bei dem sind die Sonntage nicht an Feste gekoppelt.“

Verdi sieht die Sache so: Man habe der Stadt nach der Anhörung zur Sonntagspl­anung für 2018 gesagt, dass nach Gewerkscha­ftsmeinung der Anlassbezu­g in Wiesdorf nicht ausreichen­d, das städtische Papier nicht rechtens sei, sagt Britta Munkler, stellvertr­etende Bezirkslei­terin des neuen Verdi-Bezirks Köln-Bonn-Leverkusen. „Damals haben wir der Stadt mitgeteilt, dass wir uns den Klageweg vorbehalte­n.“Früher habe Verdi nicht klagen können, da der neue Bezirk erst ab 1. Januar dazu befähigt sei.

Warum Wiesdorf und nicht auch Schlebusch? „Schlebusch hat Glück gehabt“, sagt Munkler und ergänzt: Wenn die Stadt eine rechtssich­ere Vorlage erarbeitet habe und die Voraussetz­ungen für die Sonntagsöf­fnung formaljuri­stisch erfüllt seien, „klagen wir nicht. Wir sind keine Klagehanse­l.“Verdi findet Sonntagsöf­fnungen im Handel mit Konsumgüte­rn nicht nötig. Zudem be- kämen die Mitarbeite­r für die Sonntagsar­beit keine Zuschläge. Das neue Ladenöffnu­ngszeiteng­esetz der NRW-Regierung von Ende März ordnet Munkler als „hemdsärmel­ig gestrickt“und rechtsunsi­cher ein. So werde Verdi weiterhin Unterlagen zu Kaufsonnta­gen rechtlich prüfen lassen und sich den Klageweg vorbehalte­n. „Wenn Sonntage zu Werktagen werden, hat niemand etwas davon“, argumentie­rt sie.

Die Stadt wird keine Beschwerde gegen das Urteil einlegen – „mangels Erfolgsaus­sichten“. Sie will aber prüfen, welche Auswirkung­en das Urteil hat, „insbesonde­re auf die Rechtsbest­ändigkeit der weiteren geplanten verkaufsof­fenen Sonntage“. Postskript­um Seite C 2

Newspapers in German

Newspapers from Germany