Bund streicht Geld für Athletenvertreter
225.000 Euro sind aus dem Etatplan verschwunden. Zudem kritisiert der Bundesrechnungshof den Sport.
BERLIN (sid) Die Sportlervertretung „Athleten Deutschland e.V.“bangt um ihre Finanzierung durch Steuergelder. Die für die Einrichtung einer Geschäftsstelle der Athletenvertretung vorgesehenen 225.000 Euro wurden aus dem Etatplan des Innenministeriums (BMI) gestrichen. Deshalb wandte sich die Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag, den Bundesfinanzminister und den Bundesinnenminister.
Hintergrund der Streichung ist offenbar nicht der Streit, ob die nach mehr Unabhängigkeit strebende Athleten-Vereinigung innerhalb oder außerhalb des DOSB positioniert werden soll. Vielmehr sind Streichungen von Posten, die nicht gegenfinanziert sind, im Bundesfinanzministerium gang und gäbe. „Ich werde intensiv dafür werben, diesen Posten im parlamentarischen Verfahren wieder in den Etatplan zu bekommen“, sagte Dagmar Freitag (SPD), die Vorsitzende des Sportausschusses.
Um ihren eigenen hohen Ansprüchen besser nachkommen zu können, hatten die Athleten im Rahmen ihrer Vollversammlung 2017 in Köln den Verein „Athleten Deutschland e.V.“gegründet. Sie wollen gemeinsam mit ihrer gewählten Athletenkommission durch eigene Mitarbeiter und eigenes Budget die Rahmenbedingungen für eine professionelle und unabhängige Mitarbeit in der deutschen Sportstruktur optimieren. Eine professionelle Arbeit sei „mit einem ehrenamtlichen Gremium, besetzt mit aktiven Athleten, nicht mehr zu realisieren“, schrieben die Athleten am Freitag.
Zuvor hatte das BMI nur eine Aufstockung der Spitzensportförderung um 30 Millionen Euro ab 2019 angekündigt. Die zurückhaltende Förderung fällt auch auf einen überaus kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes zurück. Der 25-seitige Report knüpft eine größere Aufstockung der Förderung an die Umsetzung der Leistungssportreform. Der DOSB ist dagegen der Auffassung, mehr Geld sei Voraussetzung für die Umsetzung der Reform.