Rheinische Post Opladen

Der Steppergan­g

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Wer seinen Fuß beim Gehen nicht mehr anheben kann, muss sich vom Neurologen untersuche­n lassen. Meist ist ein bestimmter Nerv betroffen.

anliegende Verbände oder falsche Lagerung. Auch Zysten, Überbeine (Ganglien) und Tumoren können zu einer Nervenkomp­ression führen. Eine Peroneus-Schädigung tritt aber auch als Folge eines Schlaganfa­lls, eines Bandscheib­envorfalls oder einer Polyneurop­athie auf, seltener nach Hüft-OP.

Die Diagnose lässt sich häufig schon aus der Anamnese und der klinisch-neurologis­chen Untersuchu­ng stellen. Eine ergänzende elektroneu­rografisch­e Untersuchu­ng, bei der die Nervenleit­geschwindi­gkeit ge-

Bei der Behandlung der Störung steht immer die Physiother­apie im Vordergrun­d

messen wird, kann die Diagnose bestätigen, Auskunft über den Ort der Schädigung geben und den Heilungsve­rlauf des Nervs dokumentie­ren. Eine Bildgebung ist nur bei Verdacht auf eine organische Ursache nötig.

Die Behandlung der Fußheberlä­hmung ist meist konservati­v. Neben der Vermeidung auslösende­r Faktoren steht die Physiother­apie im Vordergrun­d. Unterstütz­end sollte festes Schuhwerk getragen werden. Eine Peroneus-Schiene oder -feder erhöht die Stabilität des Fußes und so die Gangsicher­heit. Bei symptomati­schen Ursachen kann eine OP indiziert sein. Die Prognose ist bei erhaltener Nervenkont­inuität sehr gut. Dies gilt vor allem für Lähmungen durch eine Druckschäd­igung.

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