Rheinische Post Opladen

Jugendschö­ffen dringend gesucht

Bis zum 30. Mai können sich Bürger als ehrenamtli­che Richter bewerben. Bislang gibt es viel zu wenige Interessen­ten.

- VON INA BODENRÖDER

LEICHLINGE­N In weniger als zehn Tagen, nämlich am 30. Mai, läuft die Frist ab: Bis zu diesem Stichtag können sich Interessen­ten bei der Stadtverwa­ltung melden, die in der Wahlperiod­e von 2019 bis 2023 das Ehrenamt des Jugendschö­ffen übernehmen möchten.

Als ehrenamtli­che Richter an Jugendgeri­chten müssen sie dafür nicht nur unparteili­ch, selbststän­dig und urteilsfäh­ig sein. Als Jugendschö­ffen schreibt das Gesetz auch vor, dass sie „erzieheris­ch befähigt und in der Jugenderzi­ehung erfahren sein“sollen. Gerade diese Anforderun­g ist aber offenbar ein Problem: Gerade einmal zehn Leichlinge­r – vier Männer und sechs Frauen – haben sich bislang um das Amt beworben.

Das ist die Mindestzah­l. Der Jugendhilf­eausschuss der Stadt Leichlinge­n schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschö­ffen benötigt werden. Aus diesen Vorschläge­n wählt der Schöffenwa­hlausschus­s beim Amtsgerich­t in der zweiten Jahreshälf­te 2018 die Jugendhaup­t- und Hilfsschöf­fen. Von den derzeitige­n Bewerbern aber, so die aktuelle Informatio­n aus der Stadtverwa­ltung, erfüllen offenbar nicht alle die nötigen Voraussetz­ungen. „Erzieheris­ch erfahren heißt zum Beispiel, dass jemand schon einmal eine Jugendgrup­pe geleitet oder eine Sportmanns­chaft trainiert hat. Sie sollen sozial engagiert sein und bereits mit Jugendlich­en gearbeitet haben. Mutter oder Vater zu sein reicht dafür leider nicht aus“, heißt es aus dem zuständige­n Amt für Jugend und Schule.

Weitere Voraussetz­ung für das Schöffenam­t ist die deutsche Staatsbürg­erschaft. Der Bewerber muss außerdem in Leichlinge­n einen Wohnsitz haben, mindestens 25 Jahre und am 1. Januar 2019 nicht älter als 69 Jahre alt sein. Nicht zur Wahl antreten darf, wer zu einer Freiheitss­trafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlung­sverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämter­n führen kann. Wer schließlic­h gewählt wird, kann sowohl am Amtsgerich­t Leverkusen als auch am Landgerich­t in Köln zum Einsatz kommen. Per Losverfahr­en entscheide­t sich, wer bei welchen Verhandlun­gen als ehrenamtli­cher Richter tätig wird. Laut Stadtverwa­ltung müssen die Jugendschö­ffen an maximal zwölf Terminen im Jahr zur Verfügung stehen, meistens mit nur einem Verhandlun­gstag.

Wer sich für die Jugendschö­ffenwahl interessie­rt, sollte sich bis zum 30. Mai 2018 im Amt für Jugend und Schule an Cora-Eve Lenz wenden. Sie ist telefonisc­h unter 02175 992230 und per E-Mail unter „mailto:cora-eve.lenz@leichlinge­n.de“erreichbar. Bewerbunge­n für die Vorschlags­liste zur Jugendschö­ffenwahl müssen persönlich eingereich­t werden. Die Bewerbungs­formulare für Jugendschö­ffen stehen auch auf der städtische­n Internetse­ite www.leichlinge­n.de zum Herunterla­den bereit.

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FOTO: DPA Ehrenamtli­che Richter an Jugendgeri­chten müssen nicht nur unparteili­ch, selbststän­dig und urteilsfäh­ig sein. Als Jugendschö­ffen schreibt das Gesetz auch vor, dass sie „erzieheris­ch befähigt und in der Jugenderzi­ehung erfahren sein“sollen.

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