Jugendschöffen dringend gesucht
Bis zum 30. Mai können sich Bürger als ehrenamtliche Richter bewerben. Bislang gibt es viel zu wenige Interessenten.
LEICHLINGEN In weniger als zehn Tagen, nämlich am 30. Mai, läuft die Frist ab: Bis zu diesem Stichtag können sich Interessenten bei der Stadtverwaltung melden, die in der Wahlperiode von 2019 bis 2023 das Ehrenamt des Jugendschöffen übernehmen möchten.
Als ehrenamtliche Richter an Jugendgerichten müssen sie dafür nicht nur unparteilich, selbstständig und urteilsfähig sein. Als Jugendschöffen schreibt das Gesetz auch vor, dass sie „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein“sollen. Gerade diese Anforderung ist aber offenbar ein Problem: Gerade einmal zehn Leichlinger – vier Männer und sechs Frauen – haben sich bislang um das Amt beworben.
Das ist die Mindestzahl. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Leichlingen schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Jugendhaupt- und Hilfsschöffen. Von den derzeitigen Bewerbern aber, so die aktuelle Information aus der Stadtverwaltung, erfüllen offenbar nicht alle die nötigen Voraussetzungen. „Erzieherisch erfahren heißt zum Beispiel, dass jemand schon einmal eine Jugendgruppe geleitet oder eine Sportmannschaft trainiert hat. Sie sollen sozial engagiert sein und bereits mit Jugendlichen gearbeitet haben. Mutter oder Vater zu sein reicht dafür leider nicht aus“, heißt es aus dem zuständigen Amt für Jugend und Schule.
Weitere Voraussetzung für das Schöffenamt ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Bewerber muss außerdem in Leichlingen einen Wohnsitz haben, mindestens 25 Jahre und am 1. Januar 2019 nicht älter als 69 Jahre alt sein. Nicht zur Wahl antreten darf, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Wer schließlich gewählt wird, kann sowohl am Amtsgericht Leverkusen als auch am Landgericht in Köln zum Einsatz kommen. Per Losverfahren entscheidet sich, wer bei welchen Verhandlungen als ehrenamtlicher Richter tätig wird. Laut Stadtverwaltung müssen die Jugendschöffen an maximal zwölf Terminen im Jahr zur Verfügung stehen, meistens mit nur einem Verhandlungstag.
Wer sich für die Jugendschöffenwahl interessiert, sollte sich bis zum 30. Mai 2018 im Amt für Jugend und Schule an Cora-Eve Lenz wenden. Sie ist telefonisch unter 02175 992230 und per E-Mail unter „mailto:cora-eve.lenz@leichlingen.de“erreichbar. Bewerbungen für die Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl müssen persönlich eingereicht werden. Die Bewerbungsformulare für Jugendschöffen stehen auch auf der städtischen Internetseite www.leichlingen.de zum Herunterladen bereit.