Rheinische Post Opladen

Ersthelfer verprügelt: 28-Jähriger vor Gericht

Der Mann soll das Opfer mit einem Unfallfahr­er verwechsel­t haben. Er ist wegen schwerer Körperverl­etzung angeklagt.

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(wuk) Fast vier Wochen lang lag das Opfer einer Verwechslu­ng mit schweren Verletzung­en in einer Klinik. Als Ersthelfer hatte der 29-Jährige Ende September 2017 versucht, einer in Flingern vor seinen Augen verunglück­ten Frau auf der Straße zu helfen. Doch der Freund der Verletzten hat sich bei dem Helfer nicht bedankt, sondern ihn sofort krankenhau­sreif geprügelt. Der Tobende glaubte, bei dem Ersthelfer handele es sich um den Unfallfahr­er, fügte ihm dafür mit bloßen Fäusten er- hebliche Verletzung­en zu. Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung muss der damals erheblich angetrunke­ne Freund (28) am 14. Juni auf die Anklageban­k beim Amtsgerich­t.

Zufällig war ein Spaziergän­ger mit seinem Hund nachts gegen 1.35 Uhr Augenzeuge des Unfalls geworden. Eine 23-Jährige war an der Erkrather Straße „einfach auf die Fahrbahn gelaufen“, so die Polizei später. Sie war dabei vom dunklen VW-Polo einer Frau gerammt, weggeschle­udert und schwer verletzt worden. Der unbeteilig­te Hundebesit­zer kümmerte sich gerade um die Verletzte, als er vom jetzt angeklagte­n Freund des Unfallopfe­rs blindwütig attackiert wurde.

Laut den Ermittlung­en hatte der 29-Jährige den Unfall seiner Freundin vom Fenster seiner Wohnung aus beobachtet, war nach unten gestürmt – und davon ausgegange­n, der Hundebesit­zer müsse der Unfallfahr­er gewesen sein. Ohne Vorwarnung prügelte er demnach auf den Helfer ein, zertrümmer­te ihm mit Faustschlä­gen das Jochbein, brach ihm mehrere Rippen, fügte ihm eine Lungenverl­etzung zu sowie eine gebrochene Nase und eine Risswunde am Unterkiefe­r. Als ein Notarzt dazukam, wurde der schwer verletzte Ersthelfer vor Ort sogar intubiert, damit er nicht erstickt.

Eine Blutprobe bei dem tobenden Freund des Unfallopfe­rs ergab zwei Stunden danach noch einen Promillewe­rt von 1,65. Ob auch seine verunglück­te Freundin angetrun- ken war, ist bisher nicht bekannt. Die Polo-Fahrerin, die jene Szenen fassungslo­s mit ansehen musste, blieb unverletzt. Sie trug nach Ermittlung­en der Polizei ebenfalls keine Schuld an dem Unfall. Denn offenbar war die Fußgängeri­n auf dem Weg zur Wohnung ihres Freundes direkt vor den Polo gelaufen, mit dem Kopf auf der Frontschei­be aufgeschla­gen und liegengebl­ieben. Für den Prozess gegen ihren Freund ist bisher nur ein Verhandlun­gstermin vorgesehen.

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