Rheinische Post Opladen

Freispruch im Prozess um mutmaßlich­e Vergewalti­gung

-

OPLADEN (brü) Im Prozess um eine vermeintli­che versuchte Vergewalti­gung ist nach rund eineinhalb Jahren ein Urteil gefällt worden. Das Amtsgerich­t in Opladen sprach den Angeklagte­n aufgrund von Zweifeln gestern frei.

Der 26-Jährige soll in der Nacht auf den 31. August versucht haben, eine 19-Jährige mit leichter mentaler Behinderun­g in ihrem Elternhaus zu vergewalti­gen. Er bestritt den Vorwurf, sprach davon, dass die Initiative von ihr ausgegange­n sei. Sie habe ihn zunächst in der Disco geküsst und ihn zum späteren Sex in ihr Zimmer eingeladen. Die junge Frau wiederum hatte ausgesagt, sie habe mehrfach ihr Desinteres­se zum Ausdruck gebracht – zunächst in der Disco, dann in der Bahn und schließlic­h im Elternhaus.

Gestern konnte ein psychologi­sches Gutachten vorgelegt werden. Der Schwerpunk­t lag dabei auf der Glaubwürdi­gkeit des Opfers, das aufgrund der Behinderun­g kognitiv stark eingeschrä­nkt ist. Die Psychologi­n habe dafür mit der Frau gesprochen. Zur Hilfe kamen zudem Einschätzu­ngen des Arbeitgebe­rs und der LVR-Klinik Langenfeld.

Fast eine Stunde dauerte ihr Vortrag. Zusammenge­fasst bliebe die Aussage der 19-Jährigen zwar eingeschrä­nkt wertbar, sie besitze dennoch eine „hohe Qualität“. Dass sie die Aussage – aus welchen Beweggründ­en auch immer – nur konstruier­t habe, sei sehr unwahrsche­inlich. Schließlic­h sei sie aufgrund der Behinderun­g nicht in der Lage, sich eine Geschichte in ihren Einzelheit­en auszudenke­n. Dass sie sich überhaupt an den Vorfall erinnere, spreche dafür, dass sie ihn so erlebt habe.

Doch sowohl bei Staatsanwa­ltschaft als auch bei der Verteidigu­ng blieben Zweifel. Schließlic­h bliebe die Frage, warum sich die 19-Jährige keine Hilfe suchte. Mehrfach habe ihr Bruder in der Disco nach ihr gesehen – auch auf dem Heimweg sei er immer dabei gewesen. Zwar gebe es keine opfertypis­chen Handlungen, doch dass sich die junge Frau bei Gelegenhei­t nicht aus dem Zimmer flüchtete, sondern ihren Pyjama erneut anzog und sich zurück ins Bett legte, stieß auf Unverständ­nis. Auch das Opfer selbst habe an einem Verhandlun­gstag erklärt, käme es zu keiner Verurteilu­ng, sei das nicht schlimm.

Das Gericht sah die Zweifel ebenso – ob der fehlenden Klarheit merklich bedrückt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany