INFO Ratsbeschluss muss vorliegen
Die Bezirksregierung Düsseldorf bietet im Vorfeld einer Schulumwandlung, -auflösung und – neugründung und bei Bedarf Beratungen an. Bei einem möglichen Antrag auf Umwandlung einer Schulform, muss ein ordnungsgemäßer Ratsbeschluss vorliegen und ein ausreichendes Schülerpotential nachgewiesen werden.