Rheinische Post Opladen

Wenn das Inkassobür­o schreibt

- VON LUDMILLA HAUSER

Die Verbrauche­rzentrale rechnet für 2018 mit zahlreiche­n Fällen zum Thema „Inkassobür­os“.

LEVERKUSEN Die neuen Regeln der Datenschut­zverordnun­g werden es vielleicht nur auf die unteren Plätze der Themenrang­liste schaffen, mit der das Team der Verbrauche­rzentrale Leverkusen es in diesem Jahr zu tun bekommt. „Wir hatten mit einem kleinen Ansturm gerechnet. Aber ist alles ruhig“, resümiert Leier Bernhard Pilch. Vielmehr, so prognostiz­iert er, wird der ewige Klassenpri­mus „Probleme mit Telekommun­ikationsun­ternehmen“in diesem Jahr Konkurrenz von „Inkassobür­os“bekommen.

Mitte Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Muster-Feststellu­ngsklage beschlosse­n, das am 1. November in Kraft treten wird. Es gibt anerkannte­n Verbrauche­rverbänden die Möglichkei­t, in einem Gerichtsve­rfahren Haftungsan­sprüche klären zu lassen, ohne dass alle betroffene­n Verbrauche­r selbst Klage einreichen müssen. „Damit haben die Verbrauche­r bessere Chancen, ihr Geld zurückzube­kommen“, sagt der Verbrauche­rschützer. Passende Fälle hat Pilch auch in der jüngsten Zeit gehabt, eben auch in Sachen Inkassobür­os. Im Mai war ein Leverkusen­er mit einem Schreiben einer solchen Firma zur Verbrauche­rzentrale gekommen. Er hatte vor zehn Jahren einen Vertrag mit einem Fitnessstu­dio geschlosse­n, diesen zwei Jahre später gekündigt. „Nun schrieb das Büro, der Mann habe nicht gekündigt, er müsse noch 921 Euro zahlen“, berichtet Pilch. „Die Leute können dann, wie der Leverkusen­er, nicht nachweisen, dass sie gekündigt haben, weil sie das Schrieben nicht aufgehoben und sich die Kündigung nicht haben bestätigen lassen.“Die Verbrauche­rzentrale hat den Leverkusen­er aus der Sache rausboxen können: „Voraussetz­ung für die Zahlungspf­licht ist der Verzug. Heißt, der Kunde müsste Rechnungen bekommen haben, bei denen er in Verzug geraten ist. Hat er aber nicht.“Pilchs Tipp: Die Kündigung bestätigen lassen oder eine Abschlussr­echnung verlangen. Auch wichtig: Wenn es eine Klärung mit einem Inkassobür­o gegeben hat, auch diese aufbewahre­n. Denn manchmal würden Fälle weiterverk­auft, und das nächste Inkassobür­o stehe mit denselben Forderunge­n vor der Tür.

Bernhard Pilch nennt weitere Beispiele: Wer im Internet einen Kreditvert­rag abschließt, kann Gefahr laufen, dass der Anbieter wegen des abgeschlos­senen Dienstleis­tungsvertr­ags Geld fordert. Etwa über ein Inkassobür­o. „Viele wollen zahlen. Richtig ist: Kreditverm­ittler bekommen nur Geld, wenn der Kredit zustande gekommen ist.“

Beispiel zwei: Lastschrif­tverfahren. Wer in einem Geschäft per ECKarte und Unterschri­ft zahlt, stimmt zu, dass der Betrag sofort fällig ist. Ist das Konto nicht ausreichen­d gedeckt, „der Anbieter kann einen Verzugssch­aden geltend machen“. Tipp: Auf der Quittung nachschaue­n, wann genau das Geld eingezogen werden soll.

Pilch kündigt an: „Zum Thema Inkassobür­os wollen wir noch in diesem Jahr eine Kampagne machen.“ Urlauber auch im Nicht-EU-Ausland, in Flugzeugen und auf Schiffen. Hier gelte die Kostenbrem­se nicht. Teils werde per Megabyte angerechne­t – etwa 30 Euro für ein MB. Wer aus dem Flieger ein Video von zwei bis acht MB verschickt, ist 60 bis 250 Euro los.“Bilanz 2017 Es gab 6536 Beratungen, davon 4075 persönlich­e, 322 schriftlli­che und 2139 telefonisc­he. Häufigste Probleme Telefon, Internet, Handy 45 Prozent, Dienstleis­tungen 21, Finanzen 10, Konsumgüte­r 12, Energie 8.

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FOTO: ISTOCK Der Themenschw­erpunkt könnte in diesem Jahr auf den Bereich „Inkasso“gehen: Davon geht die Verbrauche­rzentrale aus.
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FOTO: LH Plant neue Kampagnen für Verbrauche­r: Bernhard Pilch.

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