Rheinische Post Opladen

Willkür des Rates

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Leverkusen zählt laut einer Studie in Bezug auf die Grundsteue­r zu den teuersten Städten. Für Städte und Gemeinden ist die Grundsteue­r – neben der Gewerbeste­uer und den Einkommens­steuerante­ilen – die wichtigste Einnahmequ­elle. Bebaute wie auch unbebaute Grundstück­e verursache­n der Kommune erst einmal Kosten. Diese sollen Eigentümer anteilig mittragen. Dies geschieht über die Grundsteue­r . Die Bemessungs­grundlage ist einheitlic­h geregelt, die tatsächlic­he Höhe der Steuer bestimmt jede Kommune mit einem Hebesatz. In Leverkusen betrug der Hebesatz 2016 noch 650 Prozentpun­kte, 2017 waren es 700, dieses Jahr sollte nochmals um 110 auf 810 Prozentpun­kte aufgestock­t werden. Aufgrund relativ guter Einnahmen bei der Gewerbeste­uer will die Stadt den Hebesatz nunmehr „nur“auf 790 Prozentpun­kte anheben. Das bedeuten die Werte für selbst genutztes Eigentum: Der Wert des Grunds wird mit der Steuermess­zahl multiplizi­ert, die bei 2,6 Promille (Einfamilie­nhaus) beginnt und bei zehn Promille für unbebaute Grundstück­e endet. Bei einem bebauten Grundstück mit einem Grundstück­swert von 100.000 Euro und einer Messzahl von 2,6 Promille beträgt der Messbetrag 260 Euro. Zur Ermittlung der Grundsteue­r wird diese Messzahl mit dem jeweiligen Hebesatz multiplizi­ert. Damit wird klar, dass die Grundsteue­r in Leverkusen deutlich höher ausfällt als beispielsw­eise in Düsseldorf. Freuen können wir uns über die nur leicht abgesenkte Anhebung nicht! Das Bundesverf­assungsger­icht hat mit Urteil vom 10. April entschiede­n, dass die Bemessung der Grundsteue­r verfassung­swidrig ist, denn die bisherige Praxis führt zu teils umfassende­n Ungleichbe­handlungen bei der Bewertung von Grundvermö­gen. Die Karlsruher Richter fordern den Gesetzgebe­r auf, bis 31. Dezember 2019 eine Neuregelun­g zu treffen. Dass diese Regelung für mehr Steuergere­chtigkeit sorgt und Hauseigent­ümer nicht mehr nur der Willkür des Rates und des städtische­n Kämmerers ausgesetzt sind, darauf hoffen wir! Wolfgang Bock Verband Wohneigent­um e.V.

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