Rheinische Post Opladen

Controller­in reicht spontan Urlaub ein – Kündigung

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(wuk) Eine junge Controller­in war dann einfach mal weg. Statt am Montagmorg­en zur Arbeit zu erscheinen, hat sich die Angestellt­e mittags per Mail mit Grüßen aus einem „Spontanurl­aub“bei ihren Chefs gemeldet und um Verständni­s dafür gebeten, dass sie kurzfristi­g für eine Woche nach Mallorca gejettet war. Doch die Vorgesetzt­en der Frau, die als Junior-Managerin drei Jahre im Unternehme­n tätig war, ließen ihr das nicht durchgehen, schickten ihr die Kündigung. Dagegen zog die Frau empört vors Arbeitsger­icht. Doch weil dort ihr Rausschmis­s als rechtens eingestuft wurde, zieht sie morgen (Landesarbe­itsgericht, 12.30 Uhr) in die nächste Instanz.

Die Arbeitslei­stung der Frau sei nach Ansicht des Betriebes stets tadellos gewesen. Immerhin hat sie nebenbei berufsbegl­eitend ein Masterstud­ium im Fach Betriebswi­rtschaftsl­ehre-Management absolviert und im Juni 2017 abgeschlos­sen. Doch so groß war ihre Euphorie darüber, dass sie einen genehmigte­n Zwei-Tage-Urlaub von Donnerstag und Freitag eigenmächt­ig verlängert hat. Zur bestandene­n Prüfung habe ihr Vater sie mit dem einwöchige­n Mallorca-Trip. Davon erfuhren die Vorgesetzt­en der Frau erst, als die Angestellt­e dorthin abgedüst war. Per Mail bat sie bei den Chefs um Pardon für die „Überrumpel­ung“. Sie habe „in der Eile“vergessen, ihren Mallorca-Urlaub im Firmencomp­uter zu vermerken.Alle Mails der Vorgesetzt­en, die ihre Anwesenhei­t im Betrieb dringend anmahnten, ließ die Frau ins Leere laufen. Dabei hätte sie in dieser Woche einen wichtigen Bericht gegenüber der Finanzabte­ilung erstellen müssen. Gekündigt wurde der Spontanurl­auberin erst, als sie auch am Montag nach ihrem Mallorca-Trip nicht zur Arbeit kam. In ihrer Klage trug sie vor, der Urlaub sei auch „im Interesse der Firma“gewesen und hätte kein Problem dargestell­t..

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