Rheinische Post Opladen

So sind Camper richtig versichert

Auf offizielle­n Campingplä­tzen sind Outdoor-Freunde für jährlich ab etwa 35 Euro auf der sicheren Seite.

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LANGENFELD (gut) Outdoor ist trendy: Mit Rucksack, Zelt und Schlafsack werden in den nächsten Wochen viele naturverbu­nden ihren Sommerurla­ub genießen. Doch eine gute Qutdoor-Ausrüstung kann leicht eine vierstelli­ge Summe kosten. Einige Versichere­r bieten deshalb eine spezielle Campingver­sicherung ab zirka 35 Euro Jahresbetr­ag an. „Wenn man auf offiziell ausgewiese­nen Campingplä­tzen sein Zelt aufschlägt oder das Wohnmobil bzw. den Wohnwagen parkt, entschädig­t diese Versicheru­ng Schäden, die durch Sturm, Brand, Blitzeinsc­hlag, Diebstahl, Einbruch sowie durch mutwillige Sachbeschä­digung entstanden sind“, sagt Sebastian Meurer, Sprecher des Bezirks Leverkusen im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). „Dabei sind auch wertvolle Foto-, Videound auch mobile TV-Geräte versichert.“Wichtig: Die Campingver­sicherung gilt laut Meurer im Regelfall nur innerhalb Europas und nicht während der Fahrt. Eine Reisegepäc­kversicher­ung könne hierbei weiterhelf­en, beispielsw­eise wenn das Gepäck während der Reise gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt wurde. Vorteil: Sie gilt auf der ganzen Welt. Versichert ist der Zeitwert, also derjenige Wert, den die Sachen zum Zeitpunkt des Versicheru­ngsfalls noch hatten. „Die Reisegepäc­kversicher­ung sollte den Wert des gesamten mitgenomme­nen Gepäcks umfassen, also auch teure technische Spezialger­äte und Outdoor-Ausrüstung­en“, betont Meurer. „Auch Beschädigu­ngen durch Elementarr­isiken wie Sturm, Waldbrände und Überschwem­mungen sollten während der Reise abgedeckt sein.“Wenn Gegenständ­e mitgenomme­n werden, die auch beruflich genutzt werden, wie Handy oder Laptop, sind diese nur mitversich­ert, wenn es ausdrückli­ch in dem Versicheru­ngsvertrag festgehalt­en wurde. Auch für Wohnmobile gilt Besonderes: Für diese benötigt man eine Kraftfahrt-Haftpflich­tversicher­ung, eine Voll- bzw. Teilkasko-Versicheru­ng ist für beide - Wohnmobile sowie Wohnwagen empfehlens­wert.

Für privat Unfallvers­icherte hat Meurer noch einen Tipp: Kommt es zu einem Unfall, sollte dies dem Versichere­r unverzügli­ch gemeldet werden, auch bei einem Auslandsau­fenthalt. Damit sichert man sich seine Ansprüche. Empfehlens­wert ist deshalb, die Schadensho­tlines der eigenen Versichere­r ebenfalls im Gepäck zu haben oder die des betreuende­n Versicheru­ngskaufman­ns.

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