Früher Ferienstart kann teuer werden
Familien wollen Geld sparen, wenn sie ein oder zwei Tage früher in den Flieger steigen. Doch das ist nicht nur verboten, es drohen auch Bußgelder bis zu 1000 Euro. Die Zahl der Verfahren hat sich seit 2013 fast verdoppelt.
Was macht den Frühstart attraktiv? Momentaufnahme am Düsseldorfer Flughafen gestern Morgen: Viele Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter stehen Schlange vor den Check-In-Schaltern. Ihre Flüge gehen nach Bulgarien, Fuerteventura und Kreta. Die, die gesprächsbereit sind, kommen aus Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und den niederländischen Provinzen Nord-Brabant und Limburg. Dort haben die Ferien bereits begonnen. „Wir fliegen trotz der weiten Anreise ab Düsseldorf, weil NRW noch keine Ferien hat. Als vierköpfige Familie sparen wir 1200 Euro“, sagt Hanna J., die im südlichen Niedersachsen wohnt. Dass auch Düsseldorfer diese Vorteile kennen und nutzen, wissen Schulleiter und Behörden nur zu gut. Reden mag darüber im Abflug-Terminal aber niemand. Wie häufig wird unmittelbar vor Ferienbeginn geschwänzt? Nimmt man die Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren fürs unerlaubte und unentschuldigte Schwänzen rund um die Ferienzeiten zum Maßstab, lautet die Antwort: immer häufiger. 218 Verfahren hatte die Bezirskregierung Düsseldorf „im Zusammenhang mit Ferien“2013 eingeleitet, 2017 waren es im gesamten Regierungsbezirk 390. Das ist beinahe eine Verdopplung, die nicht allein mit steigenden Schülerzahlen begründet werden kann. Gibt es eine Dunkelziffer? Pädagogen gehen sicher davon aus. Zwar verlangen fast alle Schulen, wie vom Schulgesetz ausdrücklich vorgesehen, für Fehltage unmittelbar vor und nach den Ferien Atteste. Aber eine nähere Überprüfung findet nicht statt. „Liegt ein solches Dokument vor, belassen wir es dabei und spielen nicht Privatdetektiv, auch dann nicht, wenn wir in einzelnen Fällen mal Zweifel hätten“, sagt Birgit Nösser, Leiterin der Carl-Sonnenschein-Grundschule an der Graf-Recke-Straße. Wer einfach weg bleibt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bis zu 1000 Euro sind zulässig. „So weit sind wir aber noch nie gegangen“, sagt die Rektorin. Sind Ausnahmen denkbar? Ja, aber nur aus wichtigem Grund. „Dazu zählen Hochzeiten und Todesfälle“, sagt Schuldezernent Burkhard Hintzsche. Ansonsten stelle der einschlägige Erlass klar, dass unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ein Schüler nur beurlaubt werden dürfe, „wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder Verkehrsspitzen zu entgehen.“Einige Schulen kommen den Eltern dadurch entgegen, dass sie bewegliche freie Tage unmittelbar an die Ferien anschließen. „Wir haben das schon mal mit dem Montag nach den Osterferien gemacht. Die Eltern waren dankbar, weil sie beim Urlaub sparen konnten“, sagt Nösser. Was sagen die Elternvertreter? Antje Schuh, Vorsitzende der Elternschaft Düsseldorfer Schulen (EDS) kann die Beweggründe mancher Mütter und Väter zwar nachvollziehen. „Wer mit zwei oder drei Kindern unterwegs ist und mehr als 1000 Euro sparen kann, findet 100 Euro Bußgeld vielleicht gar nicht so schlimm.“Dennoch sollten Regeln respektiert werden. „Vorbild kann nur sein, wer seinen Kindern nahe bringt, dass Schule schwänzen keine Bagatelle ist.“